Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Ehre” und “Respekt”: Polizeianwärter wegen Tattoo abgelehnt

Mit Tätowierungen bei Staatsdienern haben die Behörden schon lange kein Problem mehr – es sei denn, jemand trägt die falschen Parolen und noch dazu in “verfänglichem” Design: Am Dienstag urteilte das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Trier, dass die Landesregierung einen Bewerber für den gehobenen Polizeidienst  zurecht abgelehnt habe, weil dieser die Worte „Loyalty, Honor, Respect, Family” (Loyalität, Ehre, Respekt und Familie) auf dem Rücken tätowiert habe – und das auch noch in der Schriftart „Old English“.

Insgesamt vermittle dies den Eindruck eines „Ehrenkodex”, der unter anderem mit den Werten einer „modernen Bürgerpolizei” nicht in Einklang gebracht werden könne, so das Gericht. Das Land hatte den Mann mit dieser Begründung und „wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung“ abgelehnt. Der Bewerber bezeichnete es verständlicherweise als Willkür, ihn wegen einer nicht sichtbaren Tätowierung als ungeeignet für den Polizeidienst zu erklären.

Warum Werte wie Loyalität, Ehre, Respekt und Familie, gerade für den Dienst an der Allgemeinheit falsch sein sollten, konnten weder die Polizei noch das Gericht vernünftig erklären, das sich stattdessen die lächerliche Begründung der Polizei voll und ganz zu eigen machte. In seiner Begründung erklärte es, das Land habe zu Recht ausgeführt, dass insbesondere das Voranstellen der Worte „Loyalität“ und „Ehre“ den Verdacht nahelegen müssten, dass diese Werte für den Mann eine besondere Bedeutung hätten.

Unterstellung, den tätowierten Motiven käme mehr Bedeutung bei als den Grundrechten

Daraus könne gefolgert werden, dass es um Loyalität zu einer bestimmten Person oder Gruppe gehe und dem Aufrechterhalten einer wie auch immer gearteten „Ehre“ übersteigerte Bedeutung zukomme. Eine solche persönliche Einstellung sei mit der Pflicht eines Polizeibeamten nicht vereinbar. Mehr noch: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann „Loyalität“ und „Ehre“ höhere Bedeutung zumesse als den Freiheitsrechten der Bürger. Er habe das Tattoo auch nicht plausibel erklären können. Welche Erklärung als plausibel akzeptiert worden wäre, wurde nicht erklärt.

Mit derselben Logik – ja sogar noch einer überzeugenderen – könnte man allerdings auch argumentieren, dass es der deutsche Staat im Jahr 2022 ist, der mit Begriffen wie Loyalität und Ehre nichts mehr anzufangen weiß; tatsächlich lebt uns die Politik täglich vor, wie sehr sie diese “Sekundärtugenden” mit Füßen tritt und permanent verhöhnt. Da macht sich dann natürlich ein Polizistenanwärter suspekt, der dem eigenen Dienstherr den Spiegel vorhält und ihn daran erinnert, welche Werte hierzulande verraten werden.

Rechtsradikale Gesinnung unterstellt

Was die Richter in ihren weit hergeholten, teilweise gerade hanebüchenen Ausführungen mitschwingen ließen, war natürlich unausgesprochen der Verweis auf den SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“. Damit wird dem Mann unterschwellig eine rechtsradikale Gesinnung unterstellt – offenbar ohne das es dafür auch nur das geringste Indiz gab.

Einmal mit diesem Anfangsverdacht belegt, erfolgte eine regelrechte Fleischbeschau mit hintergründigem Background-Check – und das bei einem Bewerber, gegen dessen Einstellung bei der unterbesetzten Polizei weder Vorstrafen, noch die Zugehörigkeit zu einer radikalen Gruppe oder sonstige sachliche Gründe sprachen. Erwartungsgemäß lehnte man ihn dann dennoch ab – aus völlig diffusen Gründen ab.

Von wegen “moderne Bürgerpolizei”

Indes: Hätte sich der Mann statt “Ehre” und Respekt” eine Koran-Suche stechen lassen, wäre vermutlich keine Ablehnung erfolgt, weil man dies als Ausdruck der Religionsfreiheit gewertet hätte.

Dasselbe hätte wohl für sexuell anzügliche Tattoos gegolten, an denen man aufgrund seines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Anstoß genommen hätte. Aber ausgerechnet Wertbegriffe, die die Grundlage jeder funktionierenden Gesellschaft sind, gelten als untragbar für die Polizei. Unbescholtenen und mit Recht empörten Bürgern, den um einen Zentimeter verrutschten Corona-Maulkorb zurechtzurücken und sie auf offener Straße anzubrüllen, wenn sie sich an Montagsspaziergängen beteiligten, hielt und hält man dagegen offenbar für sehr wohl vereinbar mit den Werten einer „modernen Bürgerpolizei“.    

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