Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Aarauer Sicherheitsvorsteherin nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau

Die Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit sind der Nährboden einer Demokratie. Doch um diese steht es momentan nicht gut. Die verfassungsmässigen Rechte sind den staatlichen Institutionen gegenwärtig ein Dorn im Auge. Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat tritt letzterer gerade mit Füssen. So auch im Kanton Aargau.

Dort hatte das Aktionsbündnis Aargau-Zürich (ABAZ) für kommenden Samstag eine Demonstration geplant. Doch wie zuletzt in Altdorf, Schaffhausen oder Rapperswil wollen die Behörden auch im Kanton Aargau Demonstrationen auf jeden Fall verhindern. In Wettingen hatte das Bündnis für den 8. Mai eigentlich eine Demonstration geplant. Ebenfalls reichte das Bündnis ein Bewilligungsgesuch für eine Demo in der Stadt Aarau ein – dies in der Hoffnung, zumindest an einem Ort eine Erlaubnis zu erhalten. Ohne Erfolg.

Der Gemeinderat Wettingen sowie auch der Aargauer Regierungsrat schmetterten das Bewilligungsgesuch des ABAZ ab. Die Begründung der lokalen Exekutive: die Teilnehmer würden sich ohnehin nicht an die Maskenpflicht halten. Daraufhin reichte das ABAZ Beschwerde beim Aargauer Regierungsrat ein. Aber auch dieser teilt die Ansicht des Wettinger Gemeinderats und hält am Demoverbot fest. Interessant ist die Argumentation der Aargauer Regierung.

Ähnlich wie der Wettinger Gemeinderat schreibt der Regierungsrat:

«Die bisher durchgeführten Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen haben leider gezeigt, dass das Tragen der Schutzmaske von den Teilnehmenden grossmehrheitlich missachtet wird. Diese Erkenntnisse durfte der Gemeinderat Wettingen bei der Beurteilung des Gesuchs in seine Entscheidung einfliessen lassen.»

An anderer Stelle heisst es im Regierungsratsbeschluss: Das Demoverbot bedeute nicht, «die Teilnehmenden an einer Kundgebung unter einen Generalverdacht zu stellen».

Behörden stützen sich lediglich auf Behauptungen

Als höchst problematisch erachtet Markus Häni das Vorgehen der Behörden. Er ist Sprecher des ABAZ, Demo-Mitorganisator und Mitglied bei den Freunden der Verfassung. «Weder der Wettinger Gemeinderat noch der Regierungsrat lieferten Beweise dafür, dass durch Versammlungen im Freien eine erhebliche Infektionsgefahr ausgehe. Trotzdem verbieten die Behörden andauernd Demos mit dieser Behauptung.»

Genau auf diesen Punkt machte er im Beschwerdeschreiben an den Regierungsrat auch aufmerksam.

«Wir argumentierten, dass nach zahlreichen Studien eine Ansteckung im Freien praktisch nicht möglich ist»

Der nach jeder Demo erhobene Vorwurf, diese treibe die Infektionen in die Höhe, sei unhaltbar und nicht belegbar.

Doch das scheint die Behörden nicht zu interessieren. «Diese Argumentation ist nicht stichhaltig», schreibt der Aargauer Regierungsrat. Und er führt weiter aus:

«Mit der Missachtung der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske bei – an sich erlaubten – Demonstrationen wird eine Vorschrift des Bundes verletzt, die zur Eindämmung der Pandemie erlassen wurde.»

Selbst wenn das Risiko einer Ansteckung im Freien eher gering sei, gehe es darum, die vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zu befolgen.

Für Häni ist das Vorgehen der Regierung politisch motiviert. «Sie tun alles, um Kundgebungen zu verhindern. Dabei scheinen ihnen die Fakten gleichgültig zu sein. Behauptungen genügen, um Demos zu verbieten.» Besonders hart kritisiert Häni die Aarauer Sicherheitsvorsteherin und Stadträtin Suzanne Marclay-Merz (FDP). Merz warf den Organisatoren des ABAZ in der Aargauer Zeitung vor, die Maskenpflicht nicht kontrollieren und sicherstellen zu wollen. Über die Organisatoren sagte sie:

«Eine solche Auflage wäre vorliegend die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht – doch die Veranstalter sind offenbar nicht willens, dies zu gewährleisten.»

Ein Vorwurf, den Häni nicht gelten lassen kann. «Wir haben kein Recht dazu, jeden Teilnehmer zu kontrollieren und Atteste einzufordern.» Das sei schliesslich auch nicht die Aufgabe der Demo-Organisatoren. «Das zu fordern ist geradezu absurd», so Häni weiter.

Als Organisatoren der Demo hätten sie auch stets klar gemacht, dass sie gewillt gewesen seien, das Schutzkonzept an der Demo so gut wie möglich umzusetzen. «Uns vorzuwerfen, wir wären nicht willens die Regeln zu beachten, ist nichts weiter als eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit», sagt Häni. Dies teilte er gemeinsam mit Mitorganisator Urs Ryser Marclay-Merz auch schriftlich mit. Auf den Vorwurf entgegnete die Sicherheitsvorsteherin: «Den Vorwurf einer Irreführung durch mich, weise ich in aller Form zurück.»

Regierungsratsentscheid wird ans Verwaltungsgericht weitergezogen

Häni kritisiert zudem die Behörden dafür, Infos über die Veranstaltungsorte zu früh veröffentlicht zu haben. «Der Veranstaltungsort Aarau wurde in einem Zeitungsartikel der Aargauer Zeitung bekannt gegeben, noch bevor wir diesen kommunizierten. Unsere erste Medienmitteilung vom 8. April 2021 sprach von einer Kundgebung im Aargau, ein paar Tage später schrieb die Aargauer Zeitung schon von den Standorten Aarau und Wettingen», sagt Häni. Offenbar hatten Mitarbeiter der Behörden der Zeitung bereits die entsprechenden Infos zugespielt.

Fest steht nun: Das Aktionsbündnis ABAZ verzichtet – genauso wie der Verein Stiller Protest in Rapperswil – auf eine Kundgebung. Das ABAZ «distanziert sich ausdrücklich von der Organisation und Durchführung einer nicht bewilligten Kundgebung», heisst es in der Medienmitteilung vom 4. Mai. Doch das Bündnis hält auch fest:

«Das ABAZ hat aber weder Verantwortung für, noch Einfluss auf die Reaktion von mündigen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern auf das Verbot einer direktdemokratischen politischen Veranstaltung.»

Gegen das Verbot seitens der Aargauer Regierung hat das Bündnis bereits Beschwerde eingereicht. «Wir ziehen das Ganze nun an das Aargauer Verwaltungsgericht und wenn nötig, auch ans Bundesgericht weiter», erklärt Häni. Und er fügt hinzu:

«Dadurch erhalten wir zwar keine Bewilligung mehr für das kommende Wochenende. Doch wir schaffen so zumindest einen Präzedenzfall.»

Denn nur so würden die oberen Instanzen dazu gezwungen, Farbe zu bekennen.

Trotz Demoverbot: Am Wochenende werden in Aarau voraussichtlich – wie schon in Schaffhausen und Rapperswil zuletzt – auch wieder zahlreiche Menschen ihren Protest gegen die Massnahmen auf die Strasse tragen.

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