Horst D. Deckert

Abkehr von bisherigem Verlauf der Insolvenzzahlen

Im Oktober 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1’084 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 31,9 Prozent weniger als im Oktober 2019.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt wurde. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben.

Jedoch deutet sich bereits eine neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren ab: Im Dezember 2020 gab es bereits 18 Prozent mehr Insolvenzbekanntmachungen als im Vormonat. Zwar lag die vorläufige Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen unter dem Vorjahreswert (-9 Prozent). Allerdings stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 18 Prozent an. Dies stellt zusammen mit einem Anstieg um 5 Prozent im November eine Abkehr vom bisherigen Verlauf stetig sinkender Verfahrenszahlen seit Beginn der Corona-Pandemie dar.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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