Horst D. Deckert

Ärzte sollen für Impfschäden haften

Nicht die Entwickler und Produzenten der Vakzine, sondern diejenigen, die die Impfung ausführen, sollen für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können, schreibt der TagesAnzeiger.

In jedem einzelnen Fall müsse vor der Impfung ein Gespräch stattfinden, in dem der Patient über den individuellen Nutzen sowie die jeweiligen Risiken aufgeklärt werde. Dazu sei ein Gespräch von 5 bis 15 Minuten einzuplanen. Bei der Covid-Impfung spiele nicht nur das Alter eine Rolle. Auch wer Vorerkrankungen wie zum Beispiel Asthma, Krebs oder Diabetes habe, müsse dies genauso angeben wie bekannte Allergien. Für die Beurteilung, ob eine Impfung sinnvoll sei, müssten die Vor- und Nachteile abgewogen werden.

Genauso wie für die Impfwilligen sei das Aufklärungsgespräch auch für diejenigen wichtig, die die Spritze mit dem Vakzin setzten. Denn ohne dokumentiertes Gespräch könnten sie bei einem Impfschaden haftbar gemacht werden.

Die Durchführbarkeit von Massenimpfungen ist unter diesen Bedingungen schwierig, vor allem wenn der Arzt das Aufklärungsgespräch selbst führen muss. Deshalb könne das Impfgespräch auch von Nicht-Ärztinnen geführt werden.

Wie Organisationspläne der Kantone zeigten, sei pro Impfzentrum lediglich ein Arzt vorgesehen. Das Personal, das die Beratung und die Impfungen durchführen soll, müsse nun rekrutiert werden. In Frage kämen Personen, die bereits im Gesundheitsbereich (Pflegeheime, Arztpraxen) tätig sind. Doch diese werden momentan auch dort dringend gebraucht.

Wer immer das Impfgespräch führe, müsse kompetent genug sein, um einschätzen zu können, welche Risikolage bei einer Person mit bestimmten Vorerkrankungen vorliege.

«Es kann in der jetzigen Pandemie-Situation nicht sein, dass der einzelne Arzt mit seiner Haftpflichtversicherung haftet», betont Carlos Beat Quinto. Er ist im Zentralvorstand des Verbandes der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Dies auch deshalb, weil sich die Ärzteschaft an einer von staatlicher Seite organisierten Impfaktion beteilige. Besonders sei bei der Covid-Impfung ausserdem, dass es für die obligate Impfberatung keine verlässlichen Informationen zu unmittelbaren und langfristigen Nebenwirkungen gebe.

Den Pharmafirmen ist es gelungen, sich von ihrer Haftpflicht entbinden zu lassen. Eigentlich wären sie für ein fehlerhaftes Produkt oder mögliche Impfschäden haftbar. Aber wegen der Pandemie, bei der massenhaft und schnell geimpft werden solle, hätten sie sich in ihren Lieferverträgen mit den Staaten davon befreien lassen.

Bisher sehe es nicht danach aus, dass die Ärzteschaft als auch das Gesundheitspersonal eine Pandemie-Enthaftung beim Impfen erhalte. Deswegen müsse für sie gewährleistet werden, dass sich alle Impfenden im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Nur so könnten sie ihr Haftungsrisiko minimieren. In den Impfgesprächen müsse daher nicht nur auf Nebenwirkungen und Risiken hingewiesen werden, sondern auch auf allenfalls noch unbekannte Spätfolgen. Aber für diese gäbe es aktuell aufgrund des Zeitdrucks noch keine dokumentierten Angaben.

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