Von MANFRED W. BLACK | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat darauf verzichtet, gerichtliche Beschwerde gegen das vorläufige AfD-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln einzulegen. Das Gericht hatte entschieden, der Verfassungsschutz dürfe die AfD bis zum Abschluss eines gerichtlichen Eilverfahrens nicht als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einordnen (PI-NEWS berichtete). Dem Inlandsgeheimdienst war mit dem Verwaltungsgerichts-Urteil bis auf weiteres untersagt worden, […]