Horst D. Deckert

Aktionsplan „Queer leben“: Kritik an der Transgender-Ideologie soll strafbar werden!

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit unter dem Deckmantel von politischer Korrektheit, vermeintlicher staatlicher Corona-Fürsorge und vorgeblicher Vielfalt-Toleranz geht nahtlos in eine neue Stufe über: Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ will die „Ampel“-Regierung die Debattenkultur hierzulande weiter abwürgen. Jede Kritik an der Transgender-Ideologie im Internet bzw. in den sozialen Medien soll künftig nicht nur als „Hassrede“ deklariert, sondern durch ein neu einzuführendes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ auch unter Strafe gestellt werden können. 

Darüber hinaus soll der bestehende Paragraf 46 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) um „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive erweitert werden. Bedeutet: Jeder noch so nichtig erscheinenden Straftat zum Nachteil eines Mitglieds der LSBT-Community kann künftig im Handumdrehen ein „geschlechtsspezifisches“ und/oder „gegen die sexuelle Orientierung gerichtetes“ Tatmotiv unterstellt werden. Schon jetzt hüpft das Herz linksgrüner Amtsrichter!

Das Bündnis „Demo für Alle“, das sich dem Schutz von Ehe und Familie verschrieben hat, weist in einer aktuellen Mitteilung auf weitere Einzelheiten der von der Bundesregierung ins Auge gefassten Transformation hin.

Quelle

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