Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Amtsgericht Heidelberg will von Drosten wissen, ob der PCR-Test eine Infektion nachweisen kann

Wer in Deutschland einen PCR-Test verweigert, der muss mit einer Geldbusse rechnen. Dies, obwohl die Rechtslage dafür dürftig ist. Erfahren musste dies eine Bürgerin, die sich weigerte, testen zu lassen.

Vom Landratsamt Heidelberg kassierte sie eine Busse von 153 Euro. Die Begründung dafür: Innerhalb von 14 Tagen habe die Frau den zuständigen Behörden kein „ärztliches Zeugnis“ vorgelegt. Im Bussgeldbescheid heisst es:

„Sie sind am 23.09.2020 aus Belgrad, Serbien in das Bundesgebiet eingereist. Ein ärztliches Zeugnis wurde trotz mehrfacher Aufforderung des Ordnungsamtes St. Leon-Rot bis mindestens am 8.10.2020 nicht vorgelegt. Alle Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen sind verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis der zuständigen Behörde vorzulegen.“

Test kann keine Infektion nachweisen

Gegen die Busse erhob die Frau Einsprache. Juristische Schützenhilfe bekam sie dabei von der bekannten Anwältin Beate Bahner. Eine Infektion mit dem SARS-COV-2-Virus, argumentiert Bahner, könne „auf Basis des PCR-Tests bei gesunden Menschen nicht nachgewiesen werden.“

Daraus folgert die Anwältin:

„Wenn also ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des … Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nachweisen kann, kann umgekehrt keine Testpflicht zum Nachweis des Fehlens einer Infektion bestehen.“

Zur Klärung dieses Sachverhalts verlangte Bahner von den Behörden, auf die Expertise von Christian Drosten zurückzugreifen. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Heidelberg erklärte vor wenigen Tagen Drosten in der Angelegenheit zum Sachverständigen.

„Zu der Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des § 2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden. Zum Sachverständigen wird antragsgemäss bestimmt: Hr. Prof. Dr. Drosten, Charité Berlin“, schreibt das Gericht.

Damit liegt der Ball nun beim Virologen der Charité, der am 16. Januar 2020 den ersten Test für das Coronavirus entwickelt hatte. Ein Test, der wohlgemerkt in den vergangenen Monaten arg unter Beschuss geriet (Corona-Transition berichtete).

Letzen Herbst kritisierten ihn dafür zahlreiche Wissenschaftler, die etliche Mängel am PCR-Test feststellten und zum Schluss kamen, dass dieser keine Infektionen nachweisen könne. Es darf auch hier gesagt werden: Es bleibt spannend.

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