Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Asylforderer-Terrorist gewinnt Berufung nach abgelehntem Asylbescheid

In Großbritannien sollen offenbar selbst Terroristen Asyl erhalten, die für tödliche Bombenanschläge im Ausland mitverantwortlich sind. Die Mitgliedschaft beim “Islamischen Staat” spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Das britische Asylsystem scheint moralisch bankrott zu sein.

In den europäischen Asylgerichtshöfen spielen sich immer wieder fragwürdige Szenen ab, die am gesunden Menschenverstand der jeweiligen Richter zweifeln lassen. So kürzlich auch in Großbritannien. Ein sri-lankischer Staatsbürger, der in Zusammenhang mit den verheerenden Osteranschlägen 2019 in Sri Lanka verhaftet und auf Kaution wieder freigelassen wurde, suchte in Großbritannien um Asyl an. Dieser Antrag wurde durch das britische Innenministerium abgelehnt.

Der Mann, der nur als “YA” bezeichnet wird, ging daraufhin in Berufung. Nun errang der Terrorist, der an der Ermordung von 269 Menschen – darunter auch britische Staatsbürger – beteiligt war, vor dem Oberen Einwanderungsgericht in Birmingham einen Sieg. Sein Fall muss nun in einer neuen Anhörung neu verhandelt werden. All das Blut an seinen Händen? Was schert’s die linke Richterin.

Der Mann reiste 2022 zusammen mit seiner Ehefrau ins Vereinigte Königreich ein. Beide gaben an, in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein. Vor seiner Ausreise aus Sri Lanka war er von den Behörden im Zusammenhang mit den koordinierten Anschlägen am Ostersonntag festgenommen worden, bei denen im April 2019 Kirchen und Hotels im ganzen Inselstaat angegriffen wurden. Die Bombenanschläge zählen zu den tödlichsten Terrorakten in der Geschichte Sri Lankas.

Das britische Innenministerium entschied jedoch, dass YA keinen Anspruch auf Asyl im Vereinigten Königreich habe. Doch Richterin Claire Burns vom Oberen Einwanderungsgericht stellte mehrere rechtliche Fehler in der ursprünglichen Entscheidung fest, insbesondere die Nichtberücksichtigung von Beweisen für YAs Freilassung auf Kaution nach seinem Haftbefehl.

Richterin Burns sagte: “Ich stelle fest, dass eine vollständige Neuverhandlung erforderlich ist, bei der der Richter Feststellungen zur Glaubwürdigkeit von [YA] treffen wird. Angesichts der Art und des Umfangs der Sachverhaltsfeststellung sollte die Berufung daher an das First-tier Tribunal zurückverwiesen werden.” Sie fügte hinzu: “Ich bestimme, dass keine Tatsachen erhalten bleiben sollen. Dies wird es dem neuen Gericht ermöglichen, eine vollständige Bewertung der Glaubwürdigkeit von [YA] auf Grundlage der mündlichen und schriftlichen Beweise vorzunehmen.”

Allein schon der Umstand, dass dieser Mann Teil eines islamistischen Terrornetzwerks ist, müsste schon ausreichen, um jegliche Forderungen nach Asyl konsequent abzuweisen. Wie viele Moslem-Terroristen sollen noch nach Europa reisen und dort vom Steuerzahler alimentiert leben dürfen, nur um dann eventuell weitere tödliche Anschläge vorzubereiten?

Ähnliche Nachrichten