Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ausnahmen bei Ausgangsverboten für Muslime führen Corona-Maßnahmen einmal mehr ad absurdum

Wikimedia/ Khadije Naderi/ (CC BY 4.0)

Mit der lateinische Sentenz „Quod licet Jovi, non licet bovi“ (deutsch: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“) brachten man im Alten Rom zum Ausdruck, dass eben nicht jedem alles gleichermaßen gestattet ist. 2000 Jahre später und ein paar hundert Kilometer nördlicher scheint dieses Sprichwort erneut seine Bestätigung zu erfahren. Wobei allerdings die Rolle des Jupiters die neuen Herrn im Land, die „Flüchtlinge“ bzw. Moslems einnehmen, während denen, die „schon länger hier leben“ (Merkel), die Rolle des Rindviehs zuteilwird.

Diese traurige Tatsache wird uns besonders rund um die Corona Disziplinierungsmaßnahmen besonders eindrucksvoll deutlich. Denn während weitgehend Ausgans- und Reiseverbote die Leute zwingt brav zu Hause zu verweilen, sind die Grenzen für Versorgungssuchende und sonstige illegal Einreisende nach wie vor offen wie ein Scheunentor. Und im Land gibt es ebenfalls Ausnahmen, vorausgesetzt man gehört der „richtigen“ Religion an.

So wurden die Osterfeierlichkeiten den Christen untersagt und landauf landab darüber diskutiert, wie viele Personen Besuchen zu Ostern selbst in den eigenen vier Wänden gestattet sind. Um derartige Schikanen und Disziplinierungen brauchen sich Moslems nicht zu scheren. Denn wenn’s ums Beten geht, verliert das Corona-Virus offensichtlich seine Infektionsfreudigkeit. Was kann die Verlogenheit rund um diese „Pandemie“ Maßnahmen deutlicher zum Ausdruck bringen?

Um den „unabhängigen Faktencheckern“, die keine Gelegenheit auslassen, uns bei Facebook anzuputzen, indem wir beschuldigt werden, Fake-News zu verbreiten (zuletzt als wir wortwörtlich aus der WELT zitierten), zeigen wir, anhand eines Beispieles, wie den „Muslim*innen“ empfohlen wird, Ausgangsverbote zu umgehen. Und plötzlich beruft man sich dabei auf das Grundgesetz, auf das mittlerweile weitgehend gepfiffen wird. Stichwort: Zensur.

Hier der obige Text zur besseren Lesbarkeit:

„Liebe muslimische Mitbürger*innen,

der Ramadan steht vor derTür, Ihre Freude auf den segensreichen und besonderen Monat ist groß. Wie Sie wissen, gilt für den Landkreis Groß-Gerau aktuell die nächtliche Ausgangssperre. Wir möchten Sie informieren,  dass das Verlassen der Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre aus Anlass der „Teilnahme an Gottesdienstenzu besonderen religiösen  Anlässen“ möglich ist. Dies basiert auf der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit (Art. 4 GG)

Dass bedeutet, dass Muslim*innen im Ramadan die Moscheegemeinden zur Verrichtung des traditionell-religiösen Ramadan-Nachtgebetes (terāwīh’salāt at- tarāwīḥ) besuchen dürfen. Allerdings müssen Gebets-Teilnehmende einen Nachweis mit sich tragen, falls Kontrollen stattfinden.  Wir empfehlen Ihnen eine Art Teilnahmekarten oder –bescheinigungen anzufertigen. So wie einige von Ihnen dies auch für die Freitagsgebete schon tun. Selbstverständlich sind bei der Durchführung von Gottesdiensten die Vorgaben des Landes Hessen (CoKOBeV) zu beachten. Die Informationen haben wir im Anhang nochmals hinzugefügt.“

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