Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Bundesgerichtshof: Nord-Stream-Anschlag erfolgte wohl im Auftrag der Ukraine

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Paukenschlag in Karlsruhe: Die Ermittler des Bundesgerichtshofs (BGH) gehen davon aus, dass ein „staatlicher Akteur“ ukrainische Saboteure beauftragt hat, die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee zu zerstören. Laut einer aktuellen Mitteilung des BGH erfolgte die Sprengung der Gasleitungen mutmaßlich im Auftrag eines ausländischen Staates. Gemeint sein dürfte die Ukraine. Auch wenn diese nicht explizit genannt wird, so ergibt sich aus der Mitteilung des BGH doch eindeutig ein Bezug, der in Richtung Wolodymyr Selenskyj in Kiew weist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 laut Ermittlungsstand das Ergebnis einer von einer ausländischen Regierung angeordneten Operation eines „Geheimdienstes“ war. Dies gehe aus einem Urteil hervor, das die Fortsetzung der Untersuchungshaft für den Hauptverdächtigen anordnet. Bei diesem handelt es sich um den 49 Jahre alten Sergei Kusnezow, der Medienberichten zufolge ein ehemaliges Mitglied ukrainischer Spezialeinheiten sein soll.

Der Bundesgerichtshof spricht wörtlich von „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten“. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen bestehe „eine hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass der Beschuldigte an der Sprengung der Pipelines beteiligt gewesen sei. In Bezug auf die geheimdienstliche Urheberschaft heißt es dreieinhalb Jahre nach dem Terroranschlag in einem 30 Seiten langen Darlegungsbeschluss des BGH weiter: „Hinzu kommt, dass die Tat erhebliche internationale Bezüge aufweist. Daraus resultiert die Notwendigkeit spezieller und besondere Sachkunde erfordernder Auslandsermittlungen. Auch deshalb erscheint eine Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt geboten.“

Der inhaftierte Haupttatverdächtige soll laut den Ermittlern eine kleine Gruppe ukrainischer Saboteure angeführt haben, die eine Jacht gemietet und mit kommerzieller Tauchausrüstung Sprengstoff an den Pipelines in der Ostsee angebracht haben sollen. Sergei Kusnezow wurde im August 2025 in Italien festgenommen und im November an Deutschland ausgeliefert. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm „verfassungsfeindliche Sabotage“ vor, da er eine wichtige Energieversorgungsroute unterbrochen habe.

Zur Erinnerung: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine schwarz-rote Regierung haben der Ukraine auch in den kommenden Jahren milliardenschwere Unterstützung zugesagt. Dafür, dass Kiew die Hauptschlagader der deutschen Energieversorgung zerstört hat? Man wird ja wohl noch fragen dürfen…

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