Horst D. Deckert

Coop diskriminiert seine eigenen Kunden: Einkaufen ohne Gesichtsmaske führt zu drei Jahren Hausverbot

Wer keine Maske trägt, dem wird das Leben schwer gemacht. Das erfuhr auch der Massnahmen-Kritiker Christian Rüegg. Weil Rüegg am 22. Januar 2021 während des Einkaufens im Coop in Wald keine Maske trug, rief die stellvertretende Filialleiterin sogleich die Polizei.

Rüegg wollte von der Polizei wissen, nach welcher gesetzlicher Grundlage sie ihn zum Vorzeigen eines Attestes zwingen können. Eine Frage, welche die Beamten offenbar überforderte. Denn ein solches Gesetz existiert nicht. Nachdem Rüegg der Polizei sein Attest nicht vorwies, verzeigte ihn diese beim Statthalteramt.

Doch gebüsst wurde Rüegg nicht. Der Grund dafür: eine gesetzliche Grundlage existierte laut Statthalteramt Hinwil zum damaligen Zeitpunkt gar nicht. Doch Gesetze scheinen das Grosshandelsunternehmen wenig zu interessieren. Wie Züriost am Donnerstag berichtete, hat das Coop-Personal gegenüber Rüegg «für drei Jahre und alle Schweizer Coop-Filialen» ein Hausverbot ausgesprochen. Das Hausverbot habe Rüegg nun auf rechtlichem Weg angefochten. Er fordert von Coop einen Schadenersatz von insgesamt 5000 Franken.

Kürzlich wurde die Covid-19-Verordnung zwar angepasst. Inzwischen besagt Artikel 13, dass Personen mit Busse bestraft werden, die «vorsätzlich oder fahrlässig keine Gesichtsmasken» tragen. Doch davon ausgenommen sind nach wie vor Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

In einer Doktorarbeit der TU München wurden die Auswirkungen beim Tragen von einfachen Schutzmasken (ohne Ventil – FFP2/3) untersucht. Nach dem Anlegen einer FFP2-Maske wird ausgeatmetes Kohlendioxid (CO2) rückgeatmet und dies kann unter Umständen zu einer Hyperkapnie führen. Die Symptome sind Kurzatmigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Depressionen, Kopfschmerzen bis hin zu Ohnmacht.

Dies ist nur eine Studienarbeit von vielen. Diese Tatsache genügt für die Glaubhaftmachung von besonderen Gründen bereits völlig aus. Niemand kann gezwungen werden, mit dem längeren Tragen einer Maske seine Gesundheit zu schädigen.

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