Horst D. Deckert

Corona: Kinderrechte mit Füßen getreten – Aber jetzt im Grundgesetz „verankert“

Wegen einer falschen Corona-Politik leiden zahlreiche Kinder unter dem Entzug ihrer Grundrechte. Gleichzeitig zelebriert die Regierung aktuell die „Verankerung“ von Kinderrechten im Grundgesetz. Von Tobias Riegel.

Die Doppelstandards in Politik und Berichterstattung haben mit der Corona-Politik einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Kluft zwischen sprachlichem Wohlklang und praktischen Realitäten muss als ein tiefer Abgrund beschrieben werden. Aktuellstes Beispiel: Auf der einen Seite wird in Deutschland den Kindern als Folge einer fragwürdigen Corona-Politik das Recht auf Bildung weitgehend verwehrt und werden ihnen Kultur, Sport und Kontakte mit Freunden vorenthalten, während die Industrie teils unbehelligt bleibt. Auf der anderen Seite schmücken sich die für diese skandalösen Entscheidungen verantwortlichen Politiker nun mit ihrem Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu „verankern“.

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