Horst D. Deckert

Coronakrise: Lehrer machen sich strafbar – Remonstrationspflicht

Nicht nur Polizisten, sondern auch Lehrer dürfen und müssen remonstrieren, um keine Straftaten zu begehen:

Lehrer remonstrieren – RA Dr. Knoche redet Klartext – Remonstration ist Pflicht! KPTV#40

30.03.2021, 10:22 Uhr. Der Nachrichtenspiegel – feedproxy.google.com NachrichtenspiegelOnline – Schulleiter und Lehrer werden zunehmend für das Durchsetzen der Maßnahmen an den Schulen in die Haftung genommen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer, die ihre Schüler schützen wollen, auf ihre Pflicht zur Remonstration hingewiesen werden. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche erklärt zusammen mit Tina von Klagepaten TV, wie die Lehrer vorgehen müssen, um Haftung und Strafanzeigen zu vermeiden….

Der deutsche Beamtenbund zur Remonstrationspflicht:

„Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. (…) Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.“

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