Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die EU will „Chat Control“ im Eilverfahren durchsetzen – Europaabgeordnete schlagen Alarm

Die umstrittene EU-Verordnung „Chat Control“ könnte schneller als erwartet zur Abstimmung kommen. Nach Angaben der Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg soll der Vorschlag im Europäischen Parlament im Dringlichkeitsverfahren behandelt werden – obwohl sich das Gesetz bereits in der zweiten Lesung befindet. Die beiden Abgeordneten werfen der Parlamentsführung vor, dabei die eigenen Geschäftsregeln zu missachten und die parlamentarische Kontrolle auszuhebeln.

Was hinter „Chat Control“ steckt

Unter dem Begriff „Chat Control“ wird eine geplante EU-Verordnung zusammengefasst, die Anbieter von Messenger-Diensten und Kommunikationsplattformen verpflichten würde, private Nachrichten ihrer Nutzer automatisiert auf mutmaßlich illegale Inhalte – insbesondere Material im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch – zu überprüfen.

Kritiker, darunter Datenschutzexperten, Juristen und Bürgerrechtsorganisationen, warnen seit Jahren davor, dass die Verordnung faktisch zu einer flächendeckenden Überwachung privater Kommunikation führen würde. Da verschlüsselte Nachrichten vor oder nach der Verschlüsselung überprüft werden müssten, sehen sie das Ende einer wirklich vertraulichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Streit um das Dringlichkeitsverfahren

Der eigentliche Streit dreht sich derzeit jedoch weniger um den Inhalt des Gesetzes als um dessen parlamentarische Behandlung.

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat einem Dringlichkeitsverfahren zugestimmt, mit dem „Chat Control“ kurzfristig zur Abstimmung gebracht werden soll. Nach Auffassung von Martin Sonneborn und Sibylle Berg ist dieses Verfahren jedoch gar nicht zulässig, da es nach der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nur für Gesetzesvorschläge in der ersten Lesung vorgesehen sei. „Chat Control“ befindet sich inzwischen jedoch bereits in der zweiten Lesung.

Während der Plenardebatte in Straßburg sprach Sonneborn diesen Punkt an. Nach seinen Angaben wurde sein Mikrofon nach exakt 60 Sekunden abgeschaltet.

Ich habe heute versucht, die Chatkontrolle zu stoppen.

Am Wochenende mussten Sibylle Berg und ich Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich mitteilen, dass das Durchprügeln der Chatkontrolle im Eilverfahren leider gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments verstößt. Während… pic.twitter.com/Jw8as2VivU

— Martin Sonneborn (@MartinSonneborn) July 6, 2026

Bereits zuvor hatten Sonneborn und Berg Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich darauf hingewiesen, dass ein solches Vorgehen gegen die Geschäftsordnung verstoße. Gegenüber den Medien erklärte Metsola lediglich, das Verfahren werde ordnungsgemäß nach den geltenden Regeln durchgeführt. Eine inhaltliche schriftliche Antwort an die beiden Abgeordneten blieb zunächst aus.

Verweis auf die Ukraine sorgt für Kritik

Zur Rechtfertigung verwies Metsola auf das Dringlichkeitsverfahren, das 2022 bei der Verabschiedung eines Ukraine-Hilfspakets angewandt worden war.

Sonneborn hält diesen Vergleich für unzutreffend. Damals habe der Rat schriftlich zugesichert, den Text des Europäischen Parlaments unverändert zu übernehmen. Zudem habe es sich um eine außergewöhnliche Kriegssituation gehandelt.

Bei „Chat Control“ gebe es weder eine vergleichbare Notlage noch entsprechende Zusicherungen des Rates. Kritiker sehen deshalb im Verweis auf den Ukraine-Fall einen ungeeigneten Präzedenzfall, um ein hoch umstrittenes Gesetz im Schnellverfahren voranzubringen.

Abstimmung unmittelbar vor der Sommerpause

Zusätzliche Kritik richtet sich gegen den Zeitpunkt der geplanten Abstimmung.

Diese soll am Donnerstag stattfinden – dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause des Europäischen Parlaments.

Um das Dringlichkeitsverfahren oder den Gesetzesvorschlag zu stoppen, wäre eine qualifizierte Mehrheit von 361 Abgeordneten erforderlich. Kritiker befürchten, dass unmittelbar vor den Ferien zahlreiche Parlamentarier bereits abgereist oder nicht mehr anwesend sein könnten, wodurch die Hürde für eine Ablehnung zusätzlich steigt.

Sonneborn stellt deshalb die Frage, ob der Termin bewusst gewählt wurde, um den Widerstand gegen das Vorhaben möglichst gering zu halten.

Datenschutz und Grundrechte im Mittelpunkt

Sollte „Chat Control“ verabschiedet werden, müssten große Kommunikationsplattformen private Nachrichten ihrer Nutzer systematisch überprüfen.

Datenschutzorganisationen warnen seit Langem, dass damit ein weitreichender Präzedenzfall geschaffen würde. Ihrer Auffassung nach würde die Europäische Union damit erstmals eine gesetzliche Grundlage für eine umfassende Kontrolle privater digitaler Kommunikation schaffen. Sie befürchten zudem, dass andere Staaten diesem Beispiel folgen könnten.

Mehr als ein Streit über Datenschutz

Für die Kritiker geht die aktuelle Auseinandersetzung inzwischen über die eigentliche Verordnung hinaus.

Sie sehen darin auch eine Grundsatzfrage über die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Wenn parlamentarische Geschäftsordnungen zugunsten politischer Ziele flexibel ausgelegt oder umgangen würden und kritische Nachfragen von Abgeordneten nur eingeschränkt möglich seien, stelle dies aus ihrer Sicht die demokratischen Verfahren selbst infrage.

Die kommenden Tage dürften daher nicht nur darüber entscheiden, wie Europa künftig mit verschlüsselter Kommunikation umgeht, sondern auch darüber, wie konsequent das Europäische Parlament seine eigenen Verfahrensregeln anwendet.

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