Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Europäische Kommission legalisiert die Massenüberwachung des Internets

Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr die Gesetzgebung dahingehend geändert, dass Technologieunternehmen, die E-Mail- und Messaging-Dienste anbieten, gezwungen werden, die privaten Gespräche ihrer Benutzer automatisch in Echtzeit zu überwachen.

Es beinhaltet die Einführung neuer Regeln der Massenüberwachung, die bisher öffentlich und jetzt auch privat waren.

Die Europäische Kommission begründet die Maßnahme unter einem grotesken Vorwand: der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Der automatische Prozess, der alle E-Mails und Konversationen der Benutzer abdeckt, bedeutet jedoch, dass sie keine gerichtliche Anordnung benötigen oder einen Grund zur Suche haben, z. B. den Verdacht, dass jemand an einer Straftat beteiligt ist.

Sobald Inhalte von einem Algorithmus als verdächtig gekennzeichnet werden, können Mitarbeiter des Technologieunternehmens, deren Auftragnehmer und die Polizei auf die privaten Gespräche und Fotos eines Benutzers zugreifen, einschließlich vertraulicher Gespräche, an denen Erwachsene beteiligt sind.

Der Algorithmus kann Inhalte fälschlicherweise als kriminell kennzeichnen, während ein legales Foto eines Kindes, das an einem Strand aufgenommen wurde, auch fälschlicherweise als Kinderpornografie eingestuft werden kann.

Nach Angaben der Schweizer Polizei erweisen sich 90 Prozent der auf Computeralgorithmen basierenden Beschwerden als falsch. Gleichzeitig sind in Deutschland nur 40 Prozent der Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs minderjährig.

Es ist klar, dass E-Mails und Nachrichten unverschlüsselt sein müssen, damit das System funktioniert. Dies bedeutet, dass nicht nur die Technologieunternehmen, die diese Dienste bereitstellen, und die Polizei auf persönliche Inhalte zugreifen können, sondern auch Hacker eingreifen können.

Es ist nur der Anfang. Sobald die Mechanismen zur Steuerung von Nachrichten und Konversationen vorhanden sind, ist es sehr einfach, sie für andere Zwecke zu verwenden.

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