Hat Bundeskanzlerin Angela Merkel das auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene neue Infektionsschutzgesetz, das ihr fortan nach Lust und Laune diktatorische Freiheitseinschränkungen „bundeseinheitlich“ ermöglicht, etwa in dem vollem Bewusstsein durchpeitschen lassen, dass dieses vor dem Verfassungsgericht unmöglich Bestand haben kann? Immer mehr deutet darauf hin. Nach dem Motto: Was heute gilt, kann ruhig übermorgen für illegal erklärt […]
Die „kriminelle“ Energie der Kanzlerin: Freiheitsberaubung heute – Niederlage vorm Verfassungsgericht später
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