Horst D. Deckert

„Die Urteile stellen die Maßnahmen der Regierung in Frage“

Brisante Urteile gegen die Maßnahmen erhitzen in Österreich und Deutschland die Gemüter. Sie widersprechen eindeutig der Vorgehensweise der Politik. Zu diesen Urteilen sprachen wir mit Rechtsanwalt Gerold Beneder. Er ist ein Mitglied der „Anwälte für Grundrechte“ in Österreich.

Ein Interview geführt von Maria Adler

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Herr Beneder, was sagen Sie zu diesen Urteilen?

„Die aktuellsten Urteile in Österreich und Deutschland sind ein mächtiger Rückenwind für die Maßnahmenkritiker. Die Arbeit der Anwälte zeigt Wirkung. In Wien wurde kürzlich ein wichtiges Urteil gesprochen. Es bezieht sich auf die Untersagung der Kundgebung vom 31. Jänner 2021. Diese erfolgte laut Urteil des Verwaltungsgerichts zu Unrecht. Die Evidenz der Maßnahmen ist nicht gegeben. Aber eben nicht nur in Wien, sondern auch in Weimar, Deutschland, gab es ja bereits zwei Urteile. Und in Portugal wurde schon im November ein sehr gutes Urteil gesprochen. Dieses Urteil bezieht sich auf die PCR-Tests. Es besagt, dass der Test alleine keine Infektion oder Erkrankung nachweisen kann. Es sei zusätzlich unbedingt eine ärztliche Untersuchung nötig, um eine fundierte Diagnose erstellen zu können.“

Was bedeuten die Urteile?

„Sie zeigen, dass die Politik viele Entscheidungen ohne ausreichende Evidenz trifft. Es werden Maßnahmen gesetzt, die in keinem Verhältnis zur Bedrohungslage stehen. Richter sind der Wahrheit und Wissenschaft verbunden. Entscheidungen sollten faktenbasiert getroffen werden. Dazu gehört es auch, Sachverständigengutachten zum Beispiel zur Sinnhaftigkeit der Masken und PCR-Tests einzuholen. Ein schönes Thema wäre, ob ein Antigentest oder PCR-Test allein eine Infektion nachweisen kann.“

Und was bedeuten die Urteile für die Bevölkerung?

„Das letzte Urteil aus Weimar betreffend Schulen (Maskenpflicht, Abstand, Testen) kann man bei ähnlichem Sachverhalt auch in Österreich dem Gericht vorlegen. Die Sach- und Rechtslage ist bei uns vergleichbar mit Deutschland. Legt man es als Argumentationshilfe bei, liegt der Ball beim Richter. Er hat drei Möglichkeiten zu reagieren: Er kann sagen, das Urteil ist ihm völlig egal und er übergeht es. Oder er schließt sich in seiner Urteilsfindung dem vorgelegten Urteil an. Oder aber er sagt, es ist inhaltlich falsch. In jedem Fall aber muss er seine Entscheidung begründen und sich damit auseinandersetzen. Die Argumentation für die Aufrechterhaltung der unverhältnismäßigen Maßnahmen wird immer schwieriger. Denn je mehr Beschwerden und Einsprüche von Bürgern eingebracht werden, desto kürzer werden die Abstände, in denen Urteile gefällt werden müssen.“

Können nun durch die Bundesregierung keine einschränkenden Verordnungen mehr erlassen werden?

„Doch, die gesetzgebenden Organe werden weiterhin derartige Verordnungen erlassen. Die Aufrechterhaltung und das Bestehenbleiben dieser wird aber aufgrund solch positiver Urteile immer schwieriger.“

Was kann man als Bürger mit diesen Urteilen anfangen?

„Meine Idee ist, mit dem 178-seitigen Urteil aus Weimar zum Pflegschaftsrichter beim zuständigen Pflegschaftsgericht zu gehen. Dort als Elternteil in Bezug auf die Maßnahmen an den Schulen betreffend Masken, Abstandhalten und Testen eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung nach § 138 ABGB (Anm.: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) einzubringen. Völlig sachlich den derzeitigen Sachverhalt an der jeweiligen Schule schildern und zusätzlich als Beweis das Urteil aus Weimar beilegen. Der Richter muss reagieren. Und wenn dies immer mehr Eltern machen, müssen immer mehr Urteile gesprochen werden.

Zusätzlich sollten alle Direktoren und Lehrer über diese Urteile, vor allem diesem umfassenden Weimarer Urteil, informiert werden. Es kann keiner mehr sagen, er habe nichts gewusst. Diese Urteile sind für jedermann einsehbar und öffentlich. Es ist tunlich, mit diesen Urteilen interessierte Richter, Lehrer, Polizisten aufzuklären.“

Gilt ein Urteil auch für andere?

„Nein. Es ist so, dass das jeweilige Urteil auch nur für den jeweiligen Fall gilt, außer es betrifft eine komplette Verordnung oder ein Gesetz. Ein Beispiel: Jemand erhält eine Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Aufgrund eines Einspruches und Vorbringens eines triftigen Grundes wird das Verfahren eingestellt. Dann kann ich nicht bei meiner nächsten Geschwindigkeitsüberschreitung automatisch davon ausgehen, dass bei mir ebenfalls das Verfahren eingestellt wird. Da muss ich mich schon selbst darum kümmern. Und genauso ist es hier mit diesen Urteilen. Es wurden Urteile gefällt, die sich auf die jeweils vorliegenden Sachverhalte und Personen beziehen. Seien es die betreffenden Schüler in Weimar oder die Beschwerdeführer in Portugal, die lediglich aufgrund eines positiven PCR-Tests in Quarantäne saßen und dies beeinsprucht haben. Dies muss jeder selbst vorbringen. Als Argumente für das Verfahren dienen eben diese positiven Urteile.“

Bei uns in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof bereits mehrere Verordnungen für verfassungswidrig erklärt. Wie ist es möglich, dass die Bundesregierung trotzdem erneut derartige Verordnungen erlässt?

„Weil der Verfassungsgerichtshof zu Masken, PCR-Tests und Verhältnismäßigkeit noch kein inhaltliches Grundsatzurteil gefällt hat.“

Weshalb werden diese Urteile in den öffentlichen Medien nicht oder kaum erwähnt? Und wenn, dann als Fehlinformationen dargestellt?

„Die obigen Urteile stellen die Maßnahmen der Regierung und die überwiegende Berichterstattung der Leitmedien in Frage. Jeder wahrheitsliebende, rechtschaffene Journalist ist gefordert, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen und Zahlen und Fakten der Regierung zu hinterfragen. Ich stehe jedem Journalisten in diesem Sinne für Informationen und Rücksprachen gerne zur Verfügung. Wahrheitsliebende und der Wissenschaft und dem Rechtsstaat verbundene Richter gehören auch öffentlich geschützt. Schön wäre es, wenn die Richtervereinigung sich in diesem Sinne einschaltet.“

Was bedeutet das für uns alle, wenn positive Urteile gefällt werden? Kann uns das Mut und Hoffnung geben?

„Jedes positive Urteil ist Wind für unsere Segel und Wasser auf unseren Mühlen!“

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