Horst D. Deckert

Dier Stahlfeder über den Terror des Regimes gegen Abweichler und Andersdenkende wie Höcke, Reitschuster und all die anderen

Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke veröffentlichte Mitte 2020 auf seiner offiziellen Facebook-Seite ein Bild von der deutschen Kapitänin Carola Rackete mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert.“
Im Text dazu ergänzte er: „Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzwidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.“

Egal, was man von Björn Höcke halten mag, das ist hier nebensächlich. Doch sollte es unbestritten sein, dass es sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. In seinem Post spielte der AfD-Politiker nämlich auf Racketes Tätigkeit an Bord der Sea-Watch 3 an. Im Jahre 2019 fuhr sie ohne behördliche Erlaubnis in einen italienischen Hafen ein. An Bord befanden sich Dutzende Migranten. Drei Männer aus Guinea und Ägypten wurden ein Jahr später von einem Gericht in Messina wegen Folter, sexueller Gewalt, Menschenhandel und Mord zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt. Damit hat Höcke nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Fakten auf seiner Seite.

Grundrechte werden einfach so eingeschränkt

Doch nützt einem das rein gar nichts im besten und freiesten Deutschland aller Zeiten: Es wurden Ermittlungen wegen „Volksverhetzung“ aufgenommen, denn die Wahrheit gilt im Merkel-Regime als Volksverhetzung. Deswegen wurde im Dezember 2020 die Immunität Höckes im Landtag aufgehoben. Am 5. Februar 2021 wurde dem durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragten Durchsuchungsbeschluss, stattgegeben. Höcke schrieb dazu auf seinem Telegram-Kanal: „Dass die Hausdurchsuchung erst mehr als drei Monate später stattfinden sollte und dieser Vorgang unmittelbar in die Wahlkampfzeit fällt, mag man für einen Zufall halten.“

Halten wir fest: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht darf – wie alle Grundrechte – nur unter ganz besonderen Umständen eingeschränkt werden, und diese Einschränkung muss verhältnismäßig sein.

Man hat durchaus Verständnis dafür, dass jemandem, gegen den ausreichende Verdachtsmomente bestehen, dass er einen Bombenanschlag plant, ein Kind entführt oder einen Mord begangen hat, die Bude gestürmt wird. Aber hier ging es um ein Posting auf Facebook. Und zwar nicht etwa – wie behauptet – um ein volksverhetzerisches, was immer das auch sein mag, sondern um eine erlaubte Meinungsäußerung auf der Basis von Tatsachen. Wer das verhältnismäßig findet, kämmt sich auch mit dem Hammer.

Der Fall wurde öffentlich, weil es sich bei Höcke um einen sehr prominenten und umstrittenen Oppositionellen handelt. Die traurige Wahrheit ist jedoch, dass immer mehr Menschen Opfer von willkürlichen Hausdurchsuchungen werden, weil sie unliebsame Meinungsäußerungen in den sozialen Medien getätigt haben.

Bestrafe einen, erziehe hunderte

Was glaubt man bei einer solchen Hausdurchsuchung zu finden, wenn jemand etwas postet, das nichts anderes als eine regimekritische Meinungsäußerung ist? Nun, einerseits hofft man auf belastende Zufallsfunde, andererseits – und das ist der Hauptgrund – dienen solche Maßnahmen der Einschüchterung von Aufmüpfigen. Dass Höcke wegen einer harmlosen und keineswegs illegalen Meinungsäußerung gestürmt die Wohnung wurde und dabei sogar die Computer und Handys seiner Familienmitglieder durchsucht wurden, wurde öffentlich, und ab sofort überlegt sich jeder dreimal, was er in den sozialen Netzwerken äußert. Es ist die alte Erfolgsformel der Kommunisten: „Bestrafe einen, erziehe hunderte.“
So wird ein Klima der Angst geschaffen, und der Justizapparat dient sich den Unterdrückern in der Politik als verlängerter Arm an. Auch der Verfasser dieser Zeilen wurde bereits vor zwei Jahren mal morgens von der Polizei aus dem Bett gerupft, weil sich ein Sozialist im Internet von ihm beleidigt fühlte. Zum Glück hat die Justiz das in diesem Fall dann anders gesehen – das aber auch erst in zweiter Instanz. Ob das heute noch genauso ausgehen würde, sei dahingestellt.

In jedwedem Unrechtssystem fanden sich stets willfährige Juristen, die dem Terror des Regimes gegen Abweichler und Andersdenkende einen rechtsstaatlichen Anstrich verpassten. Das hat in Deutschland traurige Tradition: Der Großteil der Teilnehmer der Wannsee-Konferenz waren die Top-Juristen des Dritten Reichs. Dagegen war Väterchen Stalin eine ehrliche Haut, der hat sich mit so etwas Lästigem wie einer Rechtsstaats-Simulation erst gar nicht aufgehalten.

Es geht auch subtiler, da gibt es Vorstufen: Dem reichweitenstarken regierungskritischen Journalisten Boris Reitschuster wurde bereits zum zweiten Mal das Konto gekündigt. Vielen anderen, weniger bekannten Journalisten, YouTubern und Bloggern, die sich kritisch über die Asyl-, Corona- oder Klimapolitik der Regierung äußerten, ging es ähnlich. Ständig verschärfte Gesetze zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen helfen dem Staat, immer rigoroser gegen jedwede Form von Opposition vorzugehen. Wirklich schlimm daran ist, dass der Großteil der Bevölkerung gar nicht merkt, dass wir längst schon unaufhaltsam in eine Diktatur abgleiten, sondern das auch noch gutheißt, da man schließlich etwas gegen „Hass und Hetze“ unternehmen muss. Dabei sind „Hass und Hetze“ reine Willkürbegriffe, die zur Diffamierung von Meinungen missbraucht werden, die von der Staatsdoktrin abweichen.

Ich frage Euch: Wollt Ihr die totale Corona-, Klima- und Meinungsdiktatur? Wollt Ihr sie – wenn nötig – totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

Buchtipp zum Thema

Raymond Unger: Vom Verlust der Freiheit

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