Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes regelt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Firma carpe diem betreibt sogenannte Senioren-Parks und nimmt es mit dem Grundgesetz nicht so genau. Aktuell diskriminiert sie den farbigen Bundestagsabgeordneten […]
Diskriminierung in Wermelskirchen: Altenheimbetreiber carpe diem grenzt farbigen Bundestagsabgeordneten aus
Vorheriger Beitrag
September: Die Bebauung und Trockenlegung der Landschaft erzeugt Wärmeinsel-Wetterstationen.
Nächster Beitrag
Unantastbarer Sonderstatus für Windräder