Horst D. Deckert

Eine Form von Staatsterror: Corona-Maßnahmen gelten in der Gastronomie weiterhin – für Negative, Geimpfte und Genesene

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So verzückt über ihre wiedergewonnenen scheinbaren „Freiheiten“ ist die Mehrheit der Deutschen, dass sie sich überall da, wo es die Inzidenzen hergeben – und dies ist fast bundesweit der Fall – begierig auf Freisitze und Außenterrassen der Kneipen stürzen und die Defizite an Geselligkeit bei jedem Wind und Wetter nachholen. Und soweit die Fallzahlen eine Öffnung der Innengastronomie erlauben, wird auch diese sogleich belagert. Die Bedingungen, zu denen dies erlaubt wird, werden zwar mit Murren, aber insgesamt „diszipliniert“ hingenommen: Offenbar denken die wenigsten darüber nach, welch paradoxe und unlogische Willkürbestimmungen sie hier eigentlich befolgen.

Inzwichen scheint überhaupt niemandem mehr aufzufallen, was hier eigentlich für ein mieses Theater gespielt wird, und von welchen widersprüchlichen Regeln die Landesregierungen dieses augenscheinliche „Ende“ des Lockdowns (in Wahrheit ist es eine temporäre Unterbrechung, da die „Bundesnotbremse“ weiterhin gilt) abhängig machen.

Niemand gelangt – bei hohen Bußgeldandrohungen gegen die verantwortlichen Wirte – in den Innenbereich einer deutschen Gaststätte herein, der nicht seine vollständige Impfung (also mit zwei Dosen) nachweist, ODER der ein amtliches Genesenenzertifikat vorzeigt, das eine Covid-Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate bestätigt, ODER der einen negativen aktuellen Schnelltest. Dieselben strengen Voraussetzungen gelten für das Personal. Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder, der sich im abgegrenzten Innenbereich eines Gastronomiebetriebs aufhält, ist entweder nicht ansteckend oder immun.

Es handelt sich bei den Innenbereichen deutscher Restaurants und Kneipen derzeit also um die aus virologischer Sicht „sichersten“ Zonen Deutschlands, die zudem auch noch mit akribisch-bürokratischem Aufwand überwacht werden; ist in ihnen doch bereits exakt der Zustand erreicht, den die Corona-Kreuzritter der Politik für die gesamte Bevölkerung anstreben und der quasi als Zielmarke für das Ende der Pandemie ausgegeben wird: Alle sind geimpft, genesen oder negativ.

In der Gastronomie ist der Zielzustand bereits erreicht

Wie kann es also sein, dass ausgerechnet da, wo dies schon gilt – innerhalb der Gaststätten – noch strengere Regeln gelten als den ganzen Sommer 2020 über, wo es weder Testpflicht noch Impfungen gab?

Beispiel Rheinland-Pfalz: Hier sind die Thekenbereiche generell für den Aufenthalt und Ausschank gesperrt. Es dürfen 5 Personen aus 5 Haushalten einkehren – vor einem Jahr waren es noch 10 Personen aus 2 Haushalten. Es gilt strikte Maskenpflicht, sobald jemand den Platz verlässt – obwohl die Wirte, mit astronomischen Staatshilfen, massenweise in elektronische Luftfilter, Umbauten und Hygienemaßnahmen investiert haben und die Gästemaximalzahlen gesenkt wurden. Abstand muss gehalten werden, Desinfektionsangebote stehen überall bereit. Hinzu kommt eine strikte Kontakterfassungspflicht. Und ALL das, wohlgemerkt, für nachweislich bereits Immunisierte oder nachweislich aktuell nicht infizierte Personen, die ihren „Status“ in beschwerlichen Einlasskontrollen, nach oft endlosen Warteschlangen, dokumentieren müssen.

Im Außenbereich hingegen – also da, wo anders als drinnen noch ein Austausch zwischen Geimpften und Ungeimpften erfolgen kann – besteht keine Schnelltestpflicht. Wo bleibt da die Logik? Die Regierenden haben für diese Gängelungen zulasten jener, die überhaupt nicht oder nicht mehr von Corona betroffen sind, die üblichen vordergründigen Erklärungen parat: schließlich schützten die Impfungen ja gar schließlich nicht vor Weitergabe des Virus, sondern nur vor schweren Verläufen – und sie schützten auch nicht davor, sich trotzdem zu infizieren.

Fortbestand unsinniger Schikanen 

Wenn das aber der Grund ist, dass selbst in den an hohen Hürden geknüpften „privilegierten“ Bereichen weiterhin all die Schikanen fortbestehen müssen, die uns auch schon ohne Impfung das Leben schwer gemacht haben – von der Maskenpflicht bis zur Kontaktbeschränkung – dann bedeutet das nicht mehr und nicht weniger, als dass uns eben diese Schikanen auch „nach der Pandemie“, falls es so etwas überhaupt gibt, auf Ewigkeit begleiten werden.

Wenn dies also das Maximum an „Freiheit“ sein soll, das uns nach Abschluss der Impfkampagne überall erwarten wird (und das sogar nur die Privilegierten „genießen“ dürfen): Dann muss man das ganze Gerede von Lockerungen, von Rückkehr zur Normalität als planmäßige, großangelegte Verarschung der Bevölkerung (einen elegantere n Ausdruck gibt es hierfür leider nicht) bezeichnen. Und immer dringender stellt sich – ganz abgesehen von Nebenwirkungen und potentiell tödlichen Impffolgen – die Frage nach dem Zweck einer solchen Kampagne, die keines der für eine Impfung charakteristischen Schutzziele gewährleisten kann.

In Wahrheit sind die kafkaesken, widersprüchliche und völlig arbiträren verschiedenen Verhaltensregeln, die im Regelungsflickenteppich Deutschland auch für die weiterhin gelten, die mit Corona nichts oder nicht mehr am Hut haben, allesamt nur eins: Eine Form von Staatsterror unter dem Deckmäntelchen einer entarteten Gesundheitsvorsorge. Nur ein Volk von Sklaven lässt sich diese Form der Bevormundung dauerhaft bieten. (DM)

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