Horst D. Deckert

Eingesperrt: Corona-Maßnahmen führen zu drastischem Ausmaß an Rechtsverstößen in Pflegeheimen

Der Freiheit komplett beraubt im Heim: Seit über einem Jahr sind pflegebedürftige Senioren einem strengen Corona-Regime ausgesetzt. Doch bei der bloßen Umsetzung der repressiven Verordnungsregeln blieb es häufig nicht. Viele Einrichtungen schießen wohl bis heute gravierend über das Ziel hinaus.

von Susan Bonath

Sie werden am Spaziergang gehindert, bekommen Quarantäne angedroht oder werden sogar von der Leitung selbst in den Arrest gesteckt: Unter derartiger Entrechtung leiden offenbar viele Pflegeheimbewohner seit dem Ausrufen der „epidemischen Notlage“ vor über einem Jahr. Dieses Zwischenfazit zog kürzlich die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt aus einer laufenden Umfrage unter Betroffenen und Angehörigen in ihrem Bundesland. Schon jetzt belegten deren Angaben „gravierende Verstöße, und dies landesweit in Sachsen-Anhalt“, teilte der Verband Ende März mit.

Juristin: Heimleitungen dürfen Bewohner nicht am Ausgang hindern

Betroffene Bewohner hätten etwa angegeben: „Wir dürfen das Pflegeheim nicht verlassen.“ Andere erklärten demnach, zwar nicht explizit am Ausgang gehindert zu werden. Die Heimleitung drohe ihnen aber als Konsequenz eine zweiwöchige Quarantäne an. In manchen Fällen habe sie eine solche freiheitsberaubende Maßnahme bereits wegen eines Spaziergangs selbst angeordnet, berichtet die Verbraucherzentrale.

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