Von MANFRED ROUHS | Das Berliner Verwaltungsgericht hat auf Antrag der AfD die Löschung einer Veröffentlichung des Bundesinnenministers bei Twitter angeordnet (Az. 1 L 127/21). Dabei ging es um die Einordnung der AfD als Prüffall des „Verfassungsschutzes“. Während sich Privatpersonen und die Massenmedien relativ frei auch über spekulative Sachverhalte öffentlich äußern dürfen, sind den Behörden […]
Einstweilige Verfügung gegen Bundesinnenminister Seehofer verliert gegen die AfD
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Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen. Damit brachte er heute Leben in die Bundespressekonferenz.
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