Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Eltern stehen auf und setzen sich für die Rechte ihrer Kinder ein!

(Pressemitteilung von «Eltern & Schule stehen auf»

In den Kantonen Basellandschaft, Zürich, Solothurn und Bern sind in jüngster Zeit neue Maskenverordnungen für Kinder der Primarstufe erlassen worden. Dies bedeutet, dass Kinder der 4. (Zürich) bzw. 5. (Baselland, Solothurn und Bern) Primarstufe den Schulunterricht gegenwärtig mit Masken besuchen müssen. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulareal inklusive Pausen und Sportunterricht.

Obwohl Verhältnismässigkeit als auch Unschädlichkeit keineswegs belegt worden sind, behaupten sowohl die Gesundheitsdirektionen wie auch Pädiatrie Schweiz, dass Schutzmasken für Kinder unbedenklich seien.

Zitat Amt für Volksschulen Baselland:

«Aus medizinischer Sicht ist das Tragen einer Maske für Kinder unbedenklich und eine milde Massnahme.»

Für die genannte Unbedenklichkeit werden leider keinerlei evidenzbasierten Beweise geliefert. Ebenso fehlen jegliche Nachweise, dass das Tragen von Masken im Allgemeinen einen positiven Einfluss auf das Pandemiegeschehen hat. In Anbetracht darauf, dass die Kinder die Maske auf dem Schulareal permanent tragen müssen, d.h. während Pausen, in der Tagesstruktur sowie während des Sportunterrichts muss man sich die Frage stellen, ob hier tatsächlich von einer «milden Massnahme» die Rede sein kann.

Macht man sich die Mühe entsprechende Studien zu analysieren, präsentiert sich die vorgeschobene Unbedenklichkeit etwas anders. Gemäss wissenschaftlichen und empirischen Studien ist eine Schädlichkeit für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch das Tragen von Masken über mehrere Stunden am Tag erwiesen.

Der Kinderarzt Eugen Janzen aus Nordrhein-Westfalen führte beispielsweise eine Studie mit 20 Kindern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren durch. Die Kinder klagten über Beschwerden wie: Kopfschmerzen, Luftnot, Herzrassen, Konzentrationsschwäche, und Müdigkeit. Zudem konnte er besorgniserregende Veränderungen in Blutwerten (CO2 und O2) sowie eine teilweise massiv erhöhte Atemfrequenz beobachtet werden.

Auch die Universität Witten/Herdecke kam zu Ernüchternden Ergebnissen: Bei einer durchschnittlichen Tragedauer von 270 Minuten am Tag waren bei 68% der Kinder Belastungen festzustellen. Die beeinträchtigten Kinder litten unter Reizbarkeit (60%), Kopfschmerzen (53%), Konzentrationsschwierigkeiten (50%), geringere Fröhlichkeit (49%), Abneigung gegen Schule/Kindergarten (44%), Unwohlsein (42%), Lernschwierigkeiten (38%) und Schläfrigkeit oder

Müdigkeit (37%).

Die Eltern möchten im Besonderen darauf hinweisen, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass Atemschutzmasken dabei helfen, das Risiko einer Übertragung des Virus SARS-Cov-2 zu verringern. Allein diese Tatsache reicht aus, um nachvollziehen zu können, dass grundlegende Rechte der Kinder durch eine solch untaugliche Massnahme nicht derart eingeschränkt werden dürfen.

Erwähnt seien hier das Recht der Kinder auf besonderen Schutz (Art. 11 BV), das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 10 Abs.2 BV) sowie Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, Wohl des Kindes: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes („best interests of the child“) ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Über die Plattform «Eltern & Schule stehen auf – Schweiz» haben sich bereits über 2’200 besorgte Eltern vernetzt. In einzelnen Gruppen, nach Kantonen aufgeteilt, haben sich viele Eltern gefunden, die sich für das Wohl ihrer Kinder zur Wehr setzen, sich organisiert und bereits in ersten Kantonen Verwaltungsbeschwerde eingereicht haben. Zudem werden Vereine gegründet, um sich besser vernetzen zu können, denn diese Eingriffe in die Grundrechte der Kinder dürfen nicht weiter zugelassen werden.

Die Eltern im Kanton Baselland sind die ersten, in deren Auftrag RA Philipp Kruse nun eine solche Beschwerde ans Kantonsgericht eingereicht hat. Dafür haben sich 20 Eltern zusammengetan und treten gemeinsam als Beschwerdeführer stellvertretend für weitere Eltern und ihre Kinder ein.

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