Arbeitgeber dürfen nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) religiöse Symbole am Arbeitsplatz, wie das islamische Symbol der Unterdrücken – das islamische Kopftuch – verbieten. Dies stelle „keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung von Arbeitnehmern“. Das Tragen „kleiner Zeichen“ stehe der Neutralität aber nicht entgegen. Hintergrund des EuGH-Rechtsurteils sind zwei Fälle […]
EuGH-Gutachten: Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz ist zulässig
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