Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Europäisches Gericht für Menschenrechte hält eine Impfpflicht bei Kindern für zulässig

In Tschechien sei die Impfpflicht gegen Krankheiten wie Masern und Tetanus für Kinder bereits jetzt schon Pflicht, schreibt die Onlineausgabe der Welt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR sehe darin allerdings keinen Verstoss.

«Die Massnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden», so die Beurteilung des Gerichts. Hintergrund des Urteils sei eine Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die tschechische Gesundheitspolitik sei für Kinder im «besten Interesse», urteilte das Gericht. Die Impfpflicht stelle deshalb keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Artikel 8 schützt die Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufolge könnte es Auswirkungen auf die derzeit vielerorts laufenden Corona-Impfkampagnen haben: «Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktuellen Covid-19-Epidemie», sagte der Rechtsexperte Nicolas Hervieu der Nachrichtenagentur AFP. Bislang gibt es noch in keinem Land der Welt eine Covid-19-Impfpflicht.

Hingegen würde eine Impfplicht gegen SARS-CoV-2 mit den noch nie auf Langzeitnebenwirkungen getesteten mRNA-Vakzinen gegen den Nürnberger Kodex verstossen. Vor einem Monat reichten die Anwälte Ruth Makhacholovsky und Aryeh Suchowolski eine Klage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein (wir berichteten).

Das Urteil stehe noch aus. Die Gruppe aus Anwälten, Ärzten und besorgten Bürgern sprechen im Zusammenhang mit der Pfizer/Biontech-Impfung von «illegalen Experimenten an israelischen Bürgern» und fordern einen sofortigen Impfstopp.

«Das Experiment von Pfizer in Israel wurde unter Verletzung des Nürnberger Kodex durchgeführt, der Teil des internationalen Strafrechts ist und unter die Zuständigkeit des Haager Tribunals fällt. Wir warten nun auf eine Entscheidung»,

sagte die Anwältin Ruth Makhachovsky unlängst gegenüber Israel-News.

Der Nürnberger Kodex ist eine zentrale ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er wurde in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 formuliert und besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen die absolut freiwillige Zustimmung erforderlich ist.

Im ersten Punkt des Kodex heisst es unter anderem:

«Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heisst, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.»

Im Fall der genetischen mRNA-Vakzine sei die freiwillige Zustimmung durch Einschränkungen des Urteilsvermögens nicht mehr möglich. Durch Reisebestimmungen für nicht Geimpfte, durch den Impfpass sowie durch Eintrittsregeln und Zwangsmassnahmen sei die Urteilsfähigkeit der Menschen durch List, Druck und Vortäuschung in hohem Masse beeinträchtigt.

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