Ob einstürzende Textilfabriken oder Mineure, die beim Streik erschossen werden: Um das in internationalen Produktionsprozessen zu unterbinden, verpflichtet die Bundesregierung deutsche Unternehmen zu Sorgfalt – kleiner Scherz. Denn erst wurde das Lieferkettengesetz verwässert, jetzt steht es ganz auf der Kippe.
Nachdem das ursprüngliche Vorhaben, deutsche Unternehmen für ihre Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar zu machen, in langen Verhandlungsrunden und einer sehr wirtschaftsfreundlichen Detailabstimmung bis zur Unkenntlichkeit verwässert worden war, freute sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in diesem Februar über einen „historischen Durchbruch“. Das Lieferkettengesetz, mit dem zum Beispiel die Versklavung von Kindern weniger lukrativ werden sollte, war zu diesem Zeitpunkt zwar noch gar nicht beschlossen. Trotzdem legte sich der Sozialdemokrat fest: „Es gibt kein Gesetz auf der Welt oder in Europa, das so ambitioniert ist wie das deutsche Lieferkettengesetz.“
Große Töne für eine Verordnung, die dank umfangreicher Ausnahmen überhaupt nur für 0,1 Prozent der deutschen Unternehmen hätte gelten sollen. Nur sie hätten neuerdings
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