Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Frühling2020: Unterschriftensammlung geht in die Endphase

Das Komitee von Frühling2020 geht in den Schlussspurt der Unterschriftensammlung für eine unabhängige Untersuchung (wir berichteten) und braucht Ihre Unterstützung mehr denn je. Sie dauert bis zum 20. Februar 2021. Am 5. März ist die feierliche Übergabe an das Parlament mit einer Medienkonferenz geplant.

In der neusten Medienmitteilung schreibt Frühling2020:

«Die Verhältnismässigkeit sollte das Mass für die Entscheide sein. Es ist, als hätten wir als Gesellschaft das Augenmass komplett verloren, befeuert von den meisten Medien.

Das menschliche und wirtschaftliche Leid, das infolge der Massnahmen verursacht wird, steht in keinem Verhältnis zur Gefahr durch Covid-19.

Die Frage nach der Verhältnismässigkeit gemäss Bundesverfassung sollte aus Sicht des Komitees Frühling2020 bei den Entscheiden, in der Untersuchung und der öffentlichen Diskussion Dreh- und Angelpunkt werden.».

Die PetitionärInnen kritisieren zudem die einseitige Berichterstattung der Hauptmedien:

«Wir haben ein Notrecht für Epidemien. Doch keines, das die Medien als vierte Gewalt in solchen Situationen auf ihre sachliche Informationspflicht einschränkt. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Schreckung der Bevölkerung kann gemäss Art. 258 des Strafgesetzbuches eingeklagt werden.»

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