Horst D. Deckert

Gastro-Mitarbeiter in der Krise: Sie verlieren bald ihr Arbeitslosengeld

Die Corona-Krise hat Tourismus und Gastronomie schwer in Mittleidenschaft gezogen. Tausende sind in Kurzarbeit oder haben ihren Job ganz verloren. Jetzt droht manchen auch noch der Verlust des Arbeitslosengeldes, da der Bezug an Fristen gebunden ist.

Der Arbeitsmarkt im Tourismus liegt am Boden. Die Beschäftigung hat sich im Vergleich zu Zeiten vor der Corona-Krise in Salzburg halbiert. In Tirol gingen sogar zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Branche verloren. Die Arbeitslosigkeit ist in Salzburg um das Dreifache, in Tirol sogar um das Vierfache gestiegen“, erklärten die Arbeiterkammer-Präsidenten Erwin Zangerl und Peter Eder einhellig. Sie fordern von der Öffnungskommission einen fixen Zeitplan, um den tausenden Mitarbeitern in Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit eine Zukunftsperspektive zu geben. Die Sozialpartner sollen daher in die Sitzungen der Öffnungskommission eingebunden werden.

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Auch Wohnzimmertest als „Eintrittskarte“

„Insbesondere in Tirol und Salzburg hängen an der Branche zahlreiche weitere Investitionen und somit Arbeitsplätze. Unter ausbleibenden Investitionen von Seilbahnen oder Beherbergungsbetrieben leiden somit Bau, Handwerks- und Zulieferbetriebe“, führten Zangerl und Eder aus.

Die Betriebe hätten ihre „Hausaufgaben gemacht“ und seien gut vorbereitet für ein kontrolliertes Aufsperren. Für eine optimale Umsetzung der Teststrategie fordern die Kammerpräsidenten, dass künftig auch Selbsttests als Eintrittstests gelten sollen. Unkompliziert und digital soll die Lösung nach Ansicht der Präsidenten sein.

Nur Notstandshilfe für Gastro?

Vor allem beim Arbeitslosengeld erwarten sich Zangerl und Eder eine Lösung für die Beschäftigten im Tourismus. Der Bezugsanspruch ist nämlich davon abhängig, ob man im Zeitraum der letzten 12 Monate zumindest 28 Wochen lang arbeitslosenversichert war. Bis zum Ende der Sommersaison wäre das aber nicht möglich, die Betroffenen würden automatisch in die Notstandshilfe fallen. Dies würde weitere finanzielle Einbußen bedeuten. Die AK-Präsidenten fordern aus diesem Grund, die Fristen bis zum Ende der Pandemie auszusetzen.

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