Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gastrobetriebe dürfen im Kanton Zürich seit Anfang März wieder öffnen – aber nur für Büezer im Ausseneinsatz

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die Kantone darüber informiert, dass die bisherige Beschränkung der Öffnungszeiten von «Betriebskantinen» für Berufstätige im Ausseneinsatz von 11 bis 14 Uhr aufgehoben wird. Ab sofort gelten die üblichen Öffnungszeiten von Kantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen.

Gemäss dem Zürcher Regierungsrat hätten bisher 237 Betriebe eine Bewilligung erhalten.

In seiner Pressemitteilung schreibt der Regierungsrat:

«Gestützt auf die Covid-19-Verordnung des Zürcher Regierungsrats bedeutet dies für die Zürcher Gastronomiebetriebe mit einer Bewilligung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, dass sie per sofort als Betriebskantine zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends für die Verpflegung von Berufstätigen im Ausseneinsatz offen haben können.»

Zutritt zu den Kantinen haben allerdings nur Mitarbeiter aus dem Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft) sowie HandwerkerInnen, Bau- und StrassenarbeiterInnen und MontagearbeiterInnen.

Demnach kann jeder Gastronomiebetrieb im Kanton Zürich, der geltend machen kann, dass er eine oder mehrere dieser Berufsgruppen im Ausseneinsatz regelmässig bewirtet, ein Gesuch um Wiedereröffnung stellen.

Hier geht es zum Gesuchsformular.

Diese Regelung missachtet allerdings das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 der Bundesverfassung, ein verbrieftes Menschenrecht. Denn alle Nichthandwerker im Ausseneinsatz wie PolizistenInnen, VerkäuferInnen und BeraterInnen haben offenbar nie Hunger und dürfen nach Meinung des Regierungsrates demnach nicht bewirtet werden.

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