Die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) rät ApothekerInnen, Masken aus chinesischer Produktion nicht generell zu misstrauen. So könne es sich bei filtrierenden Halbmasken nach dem chinesischen Standard GB 2626 und der Bezeichnung KN95 um sogenannte CPA-Masken handeln. Auf ein beiliegendes Bewertungsschreiben sei dringend zu achten.
Die DAZ zitiert den Rat des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), bestimmte Masken nicht zu verwenden:
- CE-Kennzeichnung ohne Nennung der vierstelligen Nummer einer zugelassenen Prüfstelle (Notified Body)
- parallele Angabe unterschiedlicher Standards, z. B. FFP2 und auch KN95, EN 149 und auch GB2626, CE und auch KN95, CPA und auch FFP2 oder KN95
Masken, die in irgendeiner Form umetikettiert wurden
- Masken mit widersprüchlichen Angaben auf Verpackung und Produkt
Würden solche Abweichungen festgestellt werden, solle der Beschaffungs- bzw. Lieferweg der Masken überprüft werden. Nachweise vom Hersteller, Importeur und Händler seien einzufordern.
In seinem Dokument fasse das BAuA noch einmal die wichtigsten Eigenschaften von CE-gekennzeichneten und CPA-Masken zusammen.
Weitere Hinweise:
NANDOO-Datenbank der EU
VDE-Plausibilitätscheck
Konformitätserklärung