Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus für verfassungswidrig. Anstoß findet es an der Verkündung auf der RKI-Seite und spricht zudem von einer „hohen Grundrechtsrelevanz“. Das Urteil gilt aber nur für den einen Kläger. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Darum verpflichtete es den Landkreis am Freitag […]
Gericht: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus verfassungswidrig
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