Horst D. Deckert

Gutachten: Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis ist rechtswidrig

Die europäischen und deutschen Vorgaben zum Einsatz biometrischer Identifizierungsdaten missachten laut einer Studie elementare Datenschutzgrundsätze.

Vom 2. August an müssen Bundesbürger mit dem Antrag eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abgeben, die auf dem Funkchip des Dokuments gespeichert werden. Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die entsprechende Gesetzesnovelle zum Anlass genommen, den staatlichen Einsatz biometrischer Identifizierungsverfahren zu hinterfragen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass einschlägige europäische und deutsche Regeln gegen das nationale Verfassungsrecht und das Europarecht verstoßen.

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