Horst D. Deckert

Haftungshammer: Gesundheitsminister bestätigt – Ärzte bei Impfschäden verantwortlich

Eine parlamentarische Anfrage des ambitionierten FPÖ-Abgeordneten Mag. Gerald Hauser bringt den grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch gehörig in Bedrängnis. Doch der Aufschlag am harten Boden der Realität wird vor allem den Teil der Ärzteschaft treffen, der den evidenzlosen Beteuerungen aus dem Ministerium blauäugig Glauben schenkte, dass die Corona-Präparate sicher wären. In der zehn Seiten langen Beantwortung der Fragen zur Haftung bei den Covid-Injektionen wird klar: Rauch bekommt es offenbar mit der Angst zu tun und putzt sich an den Impfärzten ab. Diese müssten ihrer Informationspflicht nachkommen. Ansonsten drohen bei wiederholter Missachtung horrende Strafen bis zu 14.000 Euro.

Bereits im Juli des Vorjahres berichtete Wochenblick darüber, dass im Fall von Impfschäden sehr wahrscheinlich der Impfarzt zur Verantwortung gezogen werden könnte. Und zwar dann, wenn dieser im Vorfeld nicht ausreichend über die möglichen negativen Folgen der Injektion, wie etwa die vielen bekannten und schwerwiegenden Nebenwirkungen, aufgeklärt hat. Denn wie der Freiheitliche Hauser immer wieder betonte: „Die Impfung ist das Problem, nicht die Krankheit!“ Und jetzt könnte der Corona-Stich zum Problem für viele Impf-Ärzte werden. Der unermüdliche FPÖ-Mandatar Mag. Gerald Hauser, der die Regierung mit seinen vielen ausgefeilten Anfragen immer wieder vorführt, betonte gegenüber dem Wochenblick: „Ohne mein unglaubliches Team wäre diese enorm hohe Schlagzahl gar nicht möglich. Allein die vielen Stunden an Recherche, die zur Vorbereitung einer fundierten Anfrage notwendig sind; das wäre für mich alleine nie bewältigbar“, stellt der Freiheitliche die Wichtigkeit seines Teams heraus.

Rauch schiebt Verantwortung auf Ärzte ab

Denn genau das bestätigt die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den Gesundheitsminister. Dieser scheint zu versuchen, den eigenen Kopf aus der immer enger werdenden Schlinge zu ziehen und sich aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Er verordnet zwar die „Impfungen“, die Haftung wird allerdings gänzlich auf die Ärzteschaft abgeschoben.

Ärzte müssen aufklären – sonst drohen disziplinar- und haftungsrechtliche Konsequenzen

Ärzte müssten über Nutzen und Risiken der Behandlung vorab ausreichend informieren, sodass die betroffene Person eine informierte und freie Entscheidung treffen kann. Auch die Konsequenzen für die Ärzte werden in der Beantwortung erwähnt: Die Funktion der Aufklärung ist die Wahrung der Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person.“ Und: „(…), dass eine mangelhafte Aufklärung, die nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, eine Verletzung der ärztlichen Berufspflichten darstellt. Das kann sowohl verwaltungs- und/oder disziplinarrechtlich geahndet werden als auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“

Das könnte zu einem äußerst schmerzlichen Erwachen bei denjenigen Impf-Ärzten führen, die sich auf die Aussagen aus dem Gesundheitsministerium – die Spritzen seien sicher – verlassen haben. Denn eine wahrer Tsunami an Klagen könnte auf die gutgläubigen Mediziner zukommen.

“Heute Gespräch mit einer befreundeten Ärztin:

Ärzte dürfen keine Impfschäden melden, auch keine Verdachtsfälle! Strikte Anweisung der Ärztekammer. Wer dagegen verstößt, dem wir das Recht zu ordinieren entzogen

— MarsMensch🇩🇪✊🇷🇺🤥🤧 (@rulezof909) June 20, 2022

Ärzte-Fortbildung und die Pharmaindustrie

Durch die Beantwortung der Hauser-Anfrage wird auch ein weiterer Punkt offensichtlich, den Wochenblick bereits ausführlich (u.a. hier, hier, hier, hier und hier) thematisiert hat: der enorme Einfluss der Pharmaindustrie auf die Ärzteschaft und das gesamte Gesundheitswesen. Allein im Jahr 2020 pumpte etwa Pfizer über 31 Millionen Euro ins österreichische Gesundheitssystem. Aus Rauchs Antwort geht hervor, dass es bisher insgesamt 143 Fortbildungen für Impf-Ärzte zum Thema Covid-Impfungen gab. Die Organisation DFP, die diese Veranstaltungen durchführt, wird laut ihrer Webseite von den Pharmakonzernen Sanofi, Merck Sharp & Dohme, Valneva und Johnson & Johnson gesponsert. Es stellt sich also die Frage, wie ausführlich auf solchen Veranstaltungen auf Impf-Schäden überhaupt eingegangen wird.

Bis zu 14.000 Euro Strafen für Ärzte

Die Beantwortung der Fragen vier bis sieben macht klar, dass die Ärzteschaft im Zusammenhang mit der Impfung und ihren Nebenwirkungen voll in der Verantwortung und Haftung steht und seitens des Gesundheitsministeriums hängengelassen wird. Denn Rauch putzt sich mit folgender Formulierung ab: „Der Umfang der ärztlichen Aufklärung ist seit Jahren im Impfplan Österreich abgebildet und ich darf davon ausgehen, dass Ärztinnen und Ärzte entsprechend den Empfehlungen und dem Stand der Wissenschaft arbeiten.“

Wie Wochenblick bereits im Vorjahr ausführlich berichtete, beträgt der Strafrahmen bei Verletzung der Meldepflicht bei Nebenwirkungen oder Ausbleiben der Wirksamkeit (nach dem Arzneimittelgesetz) 7.500, im Wiederholungsfall bis zu 14.000 Euro. Doch: eigenartigerweise ist bisher noch keine einzige diesbezügliche Anzeige eingegangen. Wie es scheint, müssen die Betroffenen hier selbst tätig werden.

Ist Impfdurchbruch eine Nebenwirkung?

Vermutete Nebenwirkungen seien grundsätzlich zu melden, so Rauch. Diese Meldung habe an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu erfolgen. Zusätzlich könnten Patienten und deren Angehörige Nebenwirkungen auch freiwillig direkt ans BASG melden. Als Nebenwirkung gelte „jede Reaktion auf den Impfstoff, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Bei Impfstoffen zählt hierzu auch das Ausbleiben einer Wirkung.“ Hier stellt sich also die Frage: Ist es bereits eine meldepflichtige Nebenwirkung, wenn ein Gentherapierter sich danach mit Corona ansteckt und tatsächlich krank wird – also einen sogenannten „Impfdurchbruch“ hat?

Impfstatus meist nicht erfasst

Ein besonders brisanter Punkt wird in der Beantwortung der Frage acht behandelt: Wird der Impfstatus überhaupt erhoben? Wenn ein Arzt die Krankengeschichte (Anamnese) eines Patienten aufnimmt, müssten auch sämtliche Informationen über eingenommene Medikamente und auch verabreichte Impfungen erfasst werden. Denn sonst kann ein Zusammenhang von Symptomen mit einer vorangegangenen Injektionen gar nicht erst hergestellt werden.

Viele Ärzte, die Impf-Nebenwirkungen behandeln, beklagen, dass eben genau diese Angaben zu Corona-Impfungen in der Krankengeschichte sehr oft fehlen. Laut dem Gesundheitsminister bestehe „eine explizite gesetzliche Verpflichtung zur ‘Impfstatus-Erhebung’“ nicht. Doch: „Im Rahmen der Anamnese seien sämtliche Informationen einzuholen, die für die Abklärung eines Krankheitsbildes notwendig sind. Bei einem Verdacht auf eine Impfnebenwirkung oder dem Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit“ seien Ärzte verpflichtet, unverzüglich dem BASG Meldung zu erstatten.

Illegaler Datenabgleich?

Auf Seite fünf der Beantwortung kommt dann ein weiterer pikanter Punkt zur Sprache. Der Gesundheitsminister schreibt: „Erkranken vollständig geimpfte Personen an COVID-19, so spricht man von einem Impfdurchbruch. Um einem ‘underreporting’ entgegenzuwirken, erfolgt ein Abgleich der Daten des epidemiologischen Meldesystems EMS mit jenen des e-Impfpasses.“ Hier stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen datenschutzrechtlich überhaupt legal ist. Denn die ELGA weigerte sich bekanntlich, das Impfregister zu führen, um sich nicht rechtlich angreifbar zu machen (Wochenblick berichtete).

Gesundheitsministerium unternimmt nichts

Auf die Frage, was das Ministerium unternimmt, um die Meldung von Nebenwirkungen sicherzustellen, entgegnet Rauch erneut, dass jede Verantwortung bei den Ärzten liegt. Das Gesundheitsministerium selbst unternimmt also absolut nichts!

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

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