Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Hausdurchsuchung bei Weimarer Familienrichter

Am Montagmorgen gab es eine gross angelegte Untersuchungsaktion gegen Richter Christian Dettmar. Wie Anwalt Reiner Fuellmich vom Corona-Ausschuss auf seinem Telegram-Kanal berichtete, durchsuchten Ermittler sowohl das Büro des Richters als auch sein Auto und sein Haus. Zudem sei sein Handy beschlagnahmt worden.

Dettmar ist der Richter am Amtsgericht Weimar, der kürzlich die Corona-Massnahmen für rechtswidrig erklärte und die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht und Schnelltests an Schulen anordnete (Corona-Transition berichtete, hier das Urteil). Unmittelbar nach dem Urteil hatte das Thüringer Bildungsministerium Beschwerde beim Amtsgericht Weimar eingelegt.

Nun ermittelt die Erfurter Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts auf Rechtsbeugung gegen den Richter (Corona-Transition berichtete). Die Behörden argumentieren damit, Dettmar habe seine Kompetenzen überschritten. Für Entscheidungen zu Hygienekonzepten sei das Verwaltungsgericht zuständig.

Angriff auf richterliche Unabhängigkeit

Kritiker sehen im Vorgehen der Behörden reine Willkür, eine gezielte Unterwanderung der Justiz sowie den Versuch, andere kritische Richter einzuschüchtern und zu verängstigen. Eine Einschätzung, die unter anderem auch Marcel Luthe teilt, wie Reitschuster.de schreibt. Luthe ist Mitglied der Partei Freie Wähler und Abgeordneter des Berliner Abgeordnetenhauses: Über das Vorgehen der Staatanwaltschaft schreibt er:

«Im Gegensatz zu Richtern sind Staatsanwälte nicht Teil der unabhängigen Judikative, sondern der politischen Weisungen unterliegenden Exekutive. Mir will doch niemand aus dem Kabinett von LINKE/SPD/Grüne erzählen, die Massnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen Justizminister Adams abgestimmt gewesen. Gibt es da einen Untersuchungsausschuss oder schläft Thüringen?»

Ähnlich sieht das auch der Journalist Paul Schreyer. «‹Rechtsbeugung› betreiben wohl eher die Politiker, die hier mutmasslich Einfluss nehmen. Es ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt, die dem Justizminister gegenüber weisungsgebunden ist.» Schreyer weist auch darauf hin, dass der derzeitige Thüringer Justizminister Dirk Adams mehrere Jahre im Wahlkreisbüro der Grünen Bundestagsfraktionenvorsitzenden Katrin Göriing-Eckardt gearbeitet hat.

Pikant: In den grossen Medien wird bisher fast nur über die Ermittlungen gegen Christian Dettmar berichtet, nicht jedoch über die Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktion (siehe hier und hier). Die grossen Schweizer Medien informierten bisher weder über das Urteil noch über die Hausdurchsuchung oder die Ermittlungen.

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