Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Hobbysportler empört: Schließung von Fitness-Studio war illegal!

Die wirre Corona-Verordnung versteht wohl selbst die Regierung nicht mehr. Doch immer mehr Betroffene klagen und immer häufiger zerreißen Gerichte die Verordnungswillkür in der Luft. So hat auch das Landesgericht Steiermark nun dem Betreiber eines Fitness-Studios Recht gegeben. Das Gericht bestätigt im Urteil noch einmal die Entscheidung des VfGH, dass das Betretungsverbot für Hobbysportler zur Ausübung von Sport gesetzes- und verfassungswidrig ist!

Ing. Daniel Schreiber betreibt im steirischen Hartberg das Studio „Fitter Hirsch“ und wurde wohl von Nachbarn denunziert, die ihm schaden wollten. Irre: Die Polizei legte sich wochenlang vor den Eingängen auf die Lauer, um all jene abzufangen, die verdächtig aussahen. Verdächtig war man laut Polizei dann, wenn man Sportsachen trug oder eine Tasche mit sich führte!

Werbung


Kein einziger Corona-Cluster aus Sportstudios

Die Benutzung von Freizeit- und Sporteinrichtungen sei aber laut Landgericht Steiermark trotz Covid-Verordnung jederzeit erlaubt. Im vorliegenden Fall entsprechen die Bedingungen nahezu wortgleich der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, da die Regierung die angeführten Beschränkungen zu keinem Zeitpunkt hat begründen können. In Sportstudios hat es nämlich bisher keinen einzigen Corona-Cluster gegeben. Stattdessen wurde schon vor einem Jahr die Öffnung versprochen; die Politik aber verordnet bis heute die Schließung. 

Betreiber sollte sogar ins Gefängnis!

Dem Betreiber wurde zur Last gelegt, er habe trotzdem eine Person in seinem Studio trainieren gelassen und nicht, wie gewünscht, seine wirtschaftliche Existenz gänzlich aufgegebenDaher verlangte der Staat 3.000 Euro Strafe oder vier Tage Haft von Schreiber. Stattdessen habe er seine Kunden lediglich durch einen Aushang über die Beschränkungen informiert, was das Landgericht aber als eine „grundrechtskonforme Interpretation“ sieht.

VfGH: Gesetzwidrige Schließung

Da Fitness-Studios nämlich durch monatliche Mitgliedschaften funktionieren, ist jeder Sportler dort auch namentlich bekannt. Zudem hat auch das Verfassungsgericht das Verbot der Benutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen als gesetzeswidrig abgestraft. So kann der Betreiber des Sportstudios nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Zutrittsberechtigte von ihrem Zutrittsrecht Gebrauch machen; er könne ja nicht, so das Gericht, ständig seine Geschäftsräume persönlich überwachen.

Aushang mit Covid-Regeln genügt

Ein Aushang mit Verweis auf die Covid-Regeln genüge demnach völlig. Die „bloße, abstrakte Befürchtung eines rechtswidrigen Verhaltens kann nicht zu einer Verpflichtung – gesetzlich gar nicht bestimmten – prophylaktischen Maßnahmen führen,“ so das Landgericht weiter. Aber genau darauf setzt die Regierung Kurz: Alles und jeder ist verdächtig, jeder soll jeden überwachen und denunzieren.

Lesen Sie auch:

Corona-Crash 2021 Wochenblick-Spezialmagazin

Weiterlesen: Hobbysportler empört: Schließung von Fitness-Studio war illegal!

Ähnliche Nachrichten