Horst D. Deckert

„Impfbefehl“ verweigert: Soldat verurteilt, da „Grad an krimineller Energie“ schwer wog!

 BERLIN – Nachdem ein Soldat der Bundeswehr den „Befehl zur Impfung“ verweigert hatte, wurde er am 18.05.2022 beim Amtsgericht Tiergarten zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das bedeutet nichts anderes, dass er inhaftiert wird sollte falls er sich als „Wiederholungstäter“ erneut weigert, sich den experimentellen Gen-Impfstoff injizieren zu lassen. Die Vorsitzende des Amtsgerichtes begründete die lebensgefährliche Nötigung damit, dass „man als Soldat gehorchen müsse“.

 

Notwehr als reinen Selbstschutz aus Angst vor Nebenwirkungen

Im Dezember 2021 und im Januar 2022 zur Impfung befohlen, legte er gefälschte Impfpässe vor, da bei der Bundeswehr eine Corona-Impfpflicht bestehe. Der Soldat begründete seine „Tat“ damit, dass er Angst vor erheblichen Nebenwirkungen gehabt habe.

Ungeheure Provokation der Richterin

Die Richterin fragt den Soldaten, ob er „seriöse Quellen“ zu Rate gezogen oder einen Arzt um Rat gefragt habe, gerade so, als ob die Gefahren vor Impfschäden nicht existent wären und Berichte über die unzähligen Impfopfer bloß unseriösen Quellen entstammen. Als „Milderungsgrund“ wurde dem Justizopfer zwar ein »hohen Grad an Verzweiflung« zugestanden, aber für die Richterin wog der hohe »Grad an krimineller Energie« schwerer. Das Urteil wäre noch härter ausgefallen, stünde der Mann jetzt nicht vor dem Nichts.

Quelle: dokumentationsarchiv.com Auf dieser Seite sind eine Fülle ähnlicher Urteile aufgelistet, die Leuten, die noch geradeaus denken können, die Haare zu Berge stehen lassen.)


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