Horst D. Deckert

„Katastrophen-Zeugnis“ für den Distanzunterricht

Eine neu veröffentliche Studie stellt dem coronabedingten Distanzunterricht ein wahrhaft katastrophales Zeugnis aus. Der Kompetenzerwerb gleicht den Sommerferien. Nach wie vor befinden sich Schüler im Homeschooling – sie nehmen nicht an den „freiwilligen“ Testungen teil. Prüfungen stehen deshalb an. Wochenblick hat bei der Bildungsdirektion OÖ angefragt.

Von Birgit Pühringer

Werbung


  • Kompetenzerwerb gleicht den Sommerferien
  • sozial Benachteiligte verzeichnen noch größere Kompetenzeinbußen
  • Anfrage an die Bildungsdirektion OÖ
  • Feststellungsprüfungen für Schüler, die nicht an den Corona-Tests teilnehmen

Eine Studie der Goethe Universität Frankfurt belegt, dass durch die coronabedingten Schulschließungen enorme Lerndefizite entstanden sind. Der häusliche Unterricht während dieser Zeit, vor allem im Frühjahr 2020, sei so effektiv gewesen wie Sommerferien. Eine leichte Verbesserung habe sich in den darauffolgenden Schulschließungen gezeigt. Kinder aus sozial benachteiligten Familien hätten noch stärkere Kompetenzeinbußen zu verzeichnen.

Kein Corona-Test – Kein Präsenzunterricht

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Für etliche Schüler stehen Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfungen an. Vor allem diejenigen, die sich dem Testzwang nicht unterwarfen, sind dieser Situation ausgesetzt. Das führt sowohl bei Schülern als auch bei Eltern zu viel Verunsicherung. Wochenblick hat aus aktuellem Anlass bei der Bildungsdirektion Oberösterreich nachgefragt. Hier präsentieren wir die Antworten:

Beurteilung

  •  Gibt es grundsätzlich einen Unterschied bei den Kindern/Jugendlichen in der Beurteilung, ob diese sich im Präsenzunterricht an der Schule oder im Homeschooling befinden? 

Nein.

  •  Schüler, die an den freiwilligen Corona-Tests in der Schule nicht teilnehmen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, weshalb ortsungebundener Unterricht (sprich Homeschooling) stattfindet – ist das korrekt?

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist der Nachweis eines negativen Antigen-Tests.

  •  Wie verläuft die Beurteilung der Schüler, die sich – wie in der vorigen Frage beschrieben – im Homeschooling befinden? 

Warum eine Schülerin bzw. ein Schüler gefehlt hat, ist für die Frage der Anberaumung einer Feststellungsprüfung irrelevant. Ob das Fehlen also verschuldet (ungerechtfertigtes Fernbleiben oder Verweigerung der Selbsttests) oder unverschuldet (etwa aufgrund von längerer Krankheit) ist, spielt keine Rolle.

Bitte unbedingt beachten: Grundsätzlich muss der ortsungebundene Unterricht mit Leistungsfeststellungen so geplant werden, dass am Ende dieser Phase eine sichere Beurteilung möglich ist (vgl. Erlass zum Schulbetrieb zu den Leistungsfeststellungen). In der Regel führt damit die Teilnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers am ortsungebundenen Unterricht (insbesondere auch durch Teilnahme über elektronische Möglichkeiten wie etwa Streaming des Unterrichtes) dazu, dass die Schülerin bzw. der Schüler die Möglichkeit hatte, Leistungen im Bereich der Mitarbeit zu erbringen. Auch in einem solchen Fall, dass lediglich Mitarbeitsleistungen vorliegen und keine schriftlichen Leistungsfeststellungen mitgeschrieben wurden, sollte eine Beurteilung regelmäßig möglich sein. Besonders im Volks-und Sonderschulbereich könnte der Fall auftreten, dass lediglich erfüllte „Arbeitspakete“ aufliegen, da keine digitalen Angebote genutzt werden konnten. In diesen Fällen liegt es in der Einschätzung der Lehrkraft, hier aufgrund der erbrachten Mitarbeitsleistung eine Leistungsbeurteilung durchzuführen. Möglich wäre eine Leistungsbeurteilung lediglich aufgrund von Mitarbeitsleistungen grundsätzlich schon. Erst wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler durch länger dauernde Nichtteilnahme am Unterricht nicht die Möglichkeit hatte, Mitarbeitsleistungen zu erbringen, wird man vom Vorliegen eines Falles des § 20 Abs. 2 SchUG ausgehen können, sodass eine Feststellungsprüfung anzusetzen wäre.

Wichtig: Nimmt eine Schülerin bzw. ein Schüler jedoch am ortsungebundenen Unterricht teil, erledigt aber ihre bzw. seine Arbeitsaufträge nicht, liegt KEIN Fall der Feststellungsprüfung vor. In diesen Fällen sind die nicht erbrachten Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers mit Nicht genügend zu beurteilen. (nähere Informationen bei der Bildungsdirektion direkt einholen)

Feststellungprüfung erforderlich?

  • Ist eine Feststellungsprüfung unbedingt erforderlich?

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist gerade im Schuljahr 2020/21 verstärkt damit zu rechnen, dass Schülerinnen bzw. Schüler am Ende des Unterrichtsjahres nicht sicher beurteilt werden können. In einem solchen Fall sind zwingend Feststellungs- bzw. Nachtragsprüfungen abzuhalten. Grundvoraussetzung ist ein Fernbleiben vom Unterricht in einem Ausmaß, das eine sichere Jahresbeurteilung unmöglich werden lässt. Die Entscheidung, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler sicher beurteilt werden kann, obliegt somit einzig der subjektiven Einschätzung der unterrichtenden Lehrperson. Maßgebend ist das Gesamtbild der Leistungen, die tatsächlich festgestellt werden konnten. (Weitere Informationen sind bei der Bildungsdirektion einzuholen.)

  • Gibt es einen Zwang zur Prüfung vor Ort? Oder besteht die Möglichkeit einer Online-Prüfung? Wer entscheidet darüber?

Feststellungsprüfungen sind grundsätzlich in der Unterrichtszeit durchzuführen; der mündliche Teil im Klassenverband. Nachtragsprüfungen hingegen können auch außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Die jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Hygienebestimmungen laut C-SchVO (z.B. Test- und MNS-Tragepflicht) sind auch von den Prüflingen einzuhalten. (Weitere Punkte über Teilprüfungen sind bei der Bildungsdirektion einzuholen.)

Ungerechte Beurteilung

  •  Wo kann man sich hinwenden, als Schüler bzw. Elternteil, wenn man mit o.a. Beurteilung des gesamten Jahres nicht einverstanden ist – man selbst eigentlich der Meinung ist, dass man das letzte Jahr, größten Teils im Homeschooling, sehr positiv erledigt hat – die Beurteilung aber negativer ist?

Alle Pädagoginnen und Pädagogen sind darauf bedacht, die Kinder und Jugendliche objektiv zu beurteilen und zu benoten. Die Lehrerinnen und Lehrer wissen um das herausfordernde Jahr und werden hier fair die Jahresnote ermitteln. Sollte es hier zu Missverständnissen kommen, empfehlen wir Eltern das Gespräch mit der Lehrkraft oder der Schulleitung.

  •  Was kann man tun, wenn die Benotung des Schülers/der Schülerin leider nicht objektiv verläuft, sondern schlechter aufgrund der Meinung der Eltern zu den Corona-Maßnahmen? Das soll heißen, was kann man tun, wenn Kinder von Eltern, die die Corona-Maßnahmen kritisieren, nicht fair nach ihrer Leistung beurteilt werden? Faire Beurteilung sollte unabhängig von der eigenen Meinung – egal ob Schüler oder Eltern – gewährleistet sein, oder?

Laut Schulunterrichtsgesetz ist die Lehrperson für die Leistungsbeurteilung verantwortlich. Ein Widerspruch der Eltern gegen Noten ist im Schulrecht nicht vorgesehen.

Sehr wohl ist aber gegen das Nichtaufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe ein Widerspruch durch die Eltern möglich. Vorgangsweise: Der Widerspruch ist schriftlich bei der Schule einzubringen.

Auch hier: Sollte es hier zu Missverständnissen kommen, empfehlen wir Eltern das Gespräch mit der Lehrkraft oder der Schulleitung.

Schularzt

  •  Gibt es eine Verpflichtung zur schulärztlichen Untersuchung? Auch für Kinder/Jugendliche, die an den freiwilligen Tests nicht teilnehmen?

Die Schuluntersuchungen sind für jede Schülerin/jeden Schüler in Österreich verpflichtend, unabhängig vom Schultyp und Alter des Kindes. Nachzulesen ist dies im Schulunterrichtsgesetz §66

Zu Ergänzung:  Wenn ein Kind zB aufgrund erhöhter Infektionsgefährdung nicht in der Schule ist, kann es auch nicht untersucht werden. In diesem Fall wird die Schulärztin/der Schularzt mit den Eltern Kontakt aufnehmen und individuell nach ihrem/seinem Ermessen in Abstimmung mit den Eltern entscheiden. Wenn eine Untersuchung derzeit nicht möglich ist, soll sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Impfung

  •  Ist ein Impfgespräch vorgesehen (Corona-Impfung)? Wenn ja, welche Aufklärung wird da durchgeführt?

Aus derzeitiger Sicht sind an den Schulen keine Impfungen vorgesehen. Mit dem Angebot – buchbar unter ooe-impft.at – ist die Altersgruppe auch gut abgedeckt. Es sind ausreichend Termine in den Impfstraßen verfügbar. Sollte mehr Impfstoff vom Bund kommen, können kurzfristig an den Impfstraßen zusätzliche Termine freigeschaltet werden, um damit den Fortschritt weiter zu beschleunigen.

  •  Wie kann es sein, dass 14-jährige Kinder, die von Gesetzes wegen nicht voll geschäftsfähig sind, komplett selbständig über eine Impfung entscheiden dürfen? Dabei handelt es sich um einen medizinischen Eingriff, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann – dennoch darf ein Schüler über dieses Risiko selbst entscheiden – ohne jedoch im Alltag einen Vertrag abschließen zu dürfen. Im Klartext: ein Handy darf ein 14-Jähriger nicht anmelden, da er dazu nicht berechtigt ist – über einen Eingriff in die körperliche Integrität darf und kann ein 14-Jähriger selbst entscheiden, auch, wenn er dessen Folgen nicht abschätzen kann? Wie kann das sein? (Grundsätzlich hat jedermann nach Art 8 Abs 1 EMRK Anspruch auf Achtung seines Privatlebens. Das umfasst auch die körperliche und geistige Integrität. Eine medizinische Behandlung und somit auch eine Impfung ohne entsprechende Zustimmung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Privatleben dar)

Diese Frage bitte an das BMBWF richten, danke! Weiters möchten wir anmerken, dass es sich um ein freiwilliges Impfangebot handelt und um keine verpflichtende Impfung. – Anmerkung der Redaktion: Anfragen an das Bildungsministerium wurden gestellt – Antworten werden erwartet

Schulbetrieb im Herbst

  •  Wie ist aus derzeitiger Sicht der Schulunterricht im kommenden Schuljahr geplant? Nur mehr mit Tests und Masken? Oder nur mehr mit Impfung?

Die Entscheidung über den genauen Ablauf des Schulbetriebs nach den Ferien wird voraussichtlich im August fallen.

Über Antworten des Bildungsministeriums halten wir Sie auf dem Laufenden!

Mehr zum Thema:

Weiterlesen: „Katastrophen-Zeugnis“ für den Distanzunterricht

Ähnliche Nachrichten