Horst D. Deckert

Kein Rabatt für Risikopatienten

Risikopatienten, die in Apotheken Masken auf Kassenrezept bekommen, müssen üblicherweise zwei Euro zuzahlen. Manche Apotheken verzichteten aber auf die Zuzahlung. Diesen Verzicht hat das Landgericht Düsseldorf nun als nicht rechtens eingestuft, berichtet die Pharmazeutische Zeitung (PZ).

Aus Sicht der Richter seien die zwei Euro Eigenbeteiligung bei der Abgabe der Masken sinnvoll und daher Pflicht, schreibt die PZ.

Verschiedenste Rabattaktionen hätten Apothekerkammern und –verbände auf den Plan gerufen, die darin einen Verstoss gegen die sogenannte Schutzmasken-Verordnung gesehen hätten. Sanktionen bei einem Verzicht auf den vollen Einzug der Eigenbeteiligung regele die Verordnung allerdings nicht.

Das Landgericht Düsseldorf gab den Bedenken recht. Es untersagte die Rabattaktionen in einer einstweiligen Verfügung (AZ 34 O 4/21).

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