Horst D. Deckert

Kretschmann eskaliert Angriffe auf Schulkinder

In diesen Minuten telefonieren Angestellte der baden-württembergischen Schulen die Eltern der Kinder ab und erklären ihnen, dass sie laut heute plötzlich und überfallartig veröffentlichter Verordnung des Landes Baden-Württemberg nicht am Elternabend – in unserem Fall heute Abend – für das kommende Schuljahr teilnehmen dürfen, wenn sie nicht „getestet, geimpft oder genesen“ sind, wobei bei „getestet“ kein Schnelltest gilt, sondern nur „offizielles Testzentrum“.

Laut aktueller Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen schon Sechsjährige im Unterricht stundenlang Masken tragen. Selbstverständlich dürfen sie sich davon freiimpfen. Alles ganz „freiwillig“. Es herrscht laut dieser Verordnung der Landesregierung Anwesenheitspflicht über die Schulpflicht. Die Schulpflicht wurde in eine Kinder-Abliefer-Pflicht pervertiert.

Dass dies gegen Grundrechte, diverse Gesetze, insbesondere Kinderschutzgesetze, und gegen die UN-Folterkonvention verstößt, ist klar. Für die betroffenen Kinder und Eltern ist das leider kein „wohliger Grusel-Fact“, sondern bittere Realität.

Sollte die Schule ein gesundheitlich so gefährlicher Ort sein, stellt sich die Frage, warum es eine Kinder-Abliefer-Pflicht gibt. Man schickt seine Kinder ja auch nicht zum Schulunterricht mit Schutzkleidung ins Atomkraftwerk.

Des weiteren stellt sich die Frage, warum man Kindern die unzweifelhaft vorhandenen Schäden psychologischer Art und körperlicher Art durch die Maske etc. antut, mit dem Argument, das Recht auf Bildung überrage alles. Man schickt Kinder ja auch nicht in eine von verurteilten Kinderschändern geleiteten Schule und sagt dann „Aber Bildung ist doch am Wichtigsten“.

Die Landesregierung maßt sich an, Kindern Gewalt anzutun und dies mit Gewalt gegenüber den Eltern durchzusetzen. Dabei werden schon Sechsjährige bearbeitet. Eltern, deren Kind eingeschult wird, dürfen sich nur noch entscheiden, wie sie ihr Kind traumatisieren und quälen wollen und welche Art der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Kind ihnen lieber ist. Folgt man dem staatlich verordneten Kinderquälen gleich oder „vermiest“ man dem Kind, das sich seit Monaten auf die Einschulung freut und bereit ist, notfalls dafür auch Maske zu tragen, die Schule und traumatisiert es im Kampf der Eltern mit den Behörden, gegen die Polizei etc. und/oder als „Ausgestoßener“ in der Schule?

Eine medizinische Begründung für diese Behandlung der Kinder gibt es ohnehin nicht (und wenn, dann wäre die Schule doch ein viel zu gefährlicher Ort, als dass man seine Kinder dorthin schicken sollte). Diese Schwächsten werden drangsaliert, für Erwachsene gilt so etwas nicht. Promis feiern Partys ohne Masken und in anderen Ländern gibt es keine Maskenpflicht für Schulkinder, für Sechsjährige!

In Dänemark gibt es überhaupt keine „Maßnahmen“ mehr. In Baden-Württemberg werden Kinder gefoltert, weil die Landesregierung irgendetwas beweisen oder durchsetzen will. Viele Menschen wissen doch schon nicht mehr, wie sie sich noch unterwerfen sollen, damit das aufhört. Die Missbrauchsforschung ist dazu schon seit Jahrzehnten zu einer klaren Erkenntnis gelangt: Die Täter lassen nicht ab, bis man sich ihnen widersetzt. Das kann aber nicht alleine Sache der Eltern sein, denn die können am wenigsten bzw. am schlechtesten kämpfen, weil hier immer Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden.

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