Die Berechnung der Sitzverteilung nach der Landtagswahl 2018 ist nach dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs gültig, aber nur durch Zufall richtig, denn der Landeswahlleiter hat einen wichtigen Rechenschritt unterlassen. Die Berechnungsweise des Landeswahlleiters wurde deutlich kritisiert und als „Unregelmäßigkeit“ bezeichnet. Die AfD-Fraktion hatte eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, der zufolge nicht 137, sondern 138 Mandate das Wahlergebnis […]
Landtagswahl 2018: Es wurde falsch gerechnet!
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