Es passierte am 7. Oktober 2019 in Limburg: Omar A. (33) zog einen Fahrer aus dessen LKW, kaperte den Laster und fuhr damit an einer Kreuzung auf mehrere stehende Autos auf. Ergebnis der Amokfahrt: 18 verletzte Menschen und ein sechsstelliger Sachschaden.
Nun steht der Syrer wegen versuchten Mord und gefährlicher Körperverletzung vor dem Limburger Landgericht und sabbelt dummes Zeug:
Wären die Drogen nicht im Spiel gewesen, wäre das nicht passiert.
Kurz vor der Tat will er Marihuana geraucht haben und das Gras soll „ungewöhnlich stark“ gewesen sein. So stark, dass er an die Tat nur wenige Erinnerungen habe. Als die Wirkung einsetzte, sei sein „Blut hochgekocht“ und sein „Kopf explodiert“.
Ja, ja, genau.
Falls diese Rechtfertig nicht ausreichen sollte, hat Omar noch ein Ass im Ärmel: Die gute alte Kriegsflüchtlingskarte!
Immer diese schlimmen Erinnerungen an den Bürgerkrieg in Syrien
Vor der Tat soll Folgendes passiert sein: Er habe seinem Cousin beim Geschirrspülen geholfen (bereits ab dieser Stelle wird die Geschichte unglaubwürdig, Anmerkung Flesch), der ihn dabei versehentlich mit einem großen Küchenmesser berührt haben soll. Das war zuviel für Omar! Schreckliche Erinnerungen an den Bürgerkrieg in Syrien kamen hoch (wir erinnern uns sicherlich alle an den großen Küchenmesserkrieg), voller Angst sei er auf die Straße „geflüchtet“ (das wäre Omars erste echte Flucht gewesen), lauter Lichter der Autos dort, Omar rannte auf die hellsten Lichter zu. Mehr weiß er angeblich nicht vom Tag der Tat.
Oh Mann, Freunde, für wie blöd hält der uns inklusive Staatsanwaltschaft und Richter eigentlich?!
Immerhin zeigt der Moslem Reue: „Ich möchte mich dafür auf das Äußerste entschuldigen“, sagte er vor Gericht. Natürlich nicht auf Deutsch. Omar lebt ja erst seit fünf Jahren in Deutschland. Ob es echte Reue ist? Wohl kaum. Laut des Märchenbuchs der todesverliebten Wüstenreligion hat er ja nichts Falsches gemacht.
Das Beste kommt zum Schluss: 2016 schlug Omar im Frankfurter Bahnhofsviertel einem Mann eine Glasflasche auf den Kopf! Das Strafmaß für die gefährlicher Körperverletzung war enorm: Keinen Tag Knast, dafür eine geringe Geldstrafe. Die, wenn überhaupt, der deutsche Steuerzahler bezahlen musste, logisch.
Ach, und übrigens: Auch im damaligen Prozess konnte sich Omar an kaum was erinnern.
Ich hätte da eine verrückte Idee, wie wir mit undankbaren Gästen in Zukunft umgehen könnten: Wir schieben sie ab.