Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Maskengutscheine in Verzug

Damit dürfte klar sein: Nur die wenigsten Gutscheine treffen rechtzeitig bei den Patienten ein. Das berichtet die Pharmazeutische Zeitung online. Eigentlich müssen Risikopatienten in der Apotheke ab dem 7. Januar 2021 einen Gutschein ihrer Krankenkasse vorlegen können, um ihren Anspruch auf kostenlose Atemschutzmasken geltend machen zu können.

Per Verordnung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kurz vor der Jahreswende «die Nerven der Apotheker auf eine harte Probe gestellt», wie die Pharmazeutische Zeitung schreibt. Praktisch Schlag auf Fall hatte Spahn eine Verordnung erlassen, die ab Mitte Dezember Risikopatienten unentgeltlich Atemschutzmasken zuspricht. Das betrifft insgesamt 27 Millionen Deutsche.

Nicht nur Versorgungsengpässe machen den Apothekern zu schaffen. Auch haben sie selbst dafür zu sorgen, bei jedem Kunden zu prüfen, ob überhaupt eine Berechtigung auf kostenlose Masken besteht oder nicht.

Die Pharmazeutische Zeitung schreibt:

«Anfang Januar hat nun die zweite Ausgabewelle begonnen… Krankenkassen und Privatversicherer (sollen) ihren Risikopatienten Gutscheine zuschicken, mit denen sie insgesamt zwölf Masken in der Apotheke abholen können.»

Ab heute seien die Voucher in der Apotheke Pflicht.

«Allerdings dürften nur wenige Patienten bis dahin einen Gutschein bekommen. Hintergrund ist neben dem knappen Zeitrahmen der Verordnung das recht aufwendige Herstellungsverfahren der Voucher als fälschungssichere Dokumente. Diese Aufgabe hat die Bundesdruckerei übernommen, die nun Anfang der Woche mit dem Gutscheinversand an Krankenkassen und Privatversicherer begonnen hat.»

Der ursprünglich gesetzte Zeitplan könne damit nicht mehr gehalten werden.

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