Horst D. Deckert

Maskengutscheine in Verzug

Damit dürfte klar sein: Nur die wenigsten Gutscheine treffen rechtzeitig bei den Patienten ein. Das berichtet die Pharmazeutische Zeitung online. Eigentlich müssen Risikopatienten in der Apotheke ab dem 7. Januar 2021 einen Gutschein ihrer Krankenkasse vorlegen können, um ihren Anspruch auf kostenlose Atemschutzmasken geltend machen zu können.

Per Verordnung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kurz vor der Jahreswende «die Nerven der Apotheker auf eine harte Probe gestellt», wie die Pharmazeutische Zeitung schreibt. Praktisch Schlag auf Fall hatte Spahn eine Verordnung erlassen, die ab Mitte Dezember Risikopatienten unentgeltlich Atemschutzmasken zuspricht. Das betrifft insgesamt 27 Millionen Deutsche.

Nicht nur Versorgungsengpässe machen den Apothekern zu schaffen. Auch haben sie selbst dafür zu sorgen, bei jedem Kunden zu prüfen, ob überhaupt eine Berechtigung auf kostenlose Masken besteht oder nicht.

Die Pharmazeutische Zeitung schreibt:

«Anfang Januar hat nun die zweite Ausgabewelle begonnen… Krankenkassen und Privatversicherer (sollen) ihren Risikopatienten Gutscheine zuschicken, mit denen sie insgesamt zwölf Masken in der Apotheke abholen können.»

Ab heute seien die Voucher in der Apotheke Pflicht.

«Allerdings dürften nur wenige Patienten bis dahin einen Gutschein bekommen. Hintergrund ist neben dem knappen Zeitrahmen der Verordnung das recht aufwendige Herstellungsverfahren der Voucher als fälschungssichere Dokumente. Diese Aufgabe hat die Bundesdruckerei übernommen, die nun Anfang der Woche mit dem Gutscheinversand an Krankenkassen und Privatversicherer begonnen hat.»

Der ursprünglich gesetzte Zeitplan könne damit nicht mehr gehalten werden.

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