Die neue Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes sieht Vorschriften zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie Berufsverboten in Form von Geschäftsschließungen und Schließung der Schulen vor. Die Eingriffe in die Grundrechte sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen. Mit gleichzeitiger Testpflicht für Schüler ist somit ein Dauerlockdown in […]
Merkt Euch diese Namen: Sie haben unsere Freiheit verraten
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