Eine weitere gerichtliche Klatsche. Diesmal kassierte sie das Land Berlin. Einzelne Jahrgangsstufen dürfen nicht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden, das sei gleichheitswidrig, entschied das Verwaltungsgericht. Um den Wahnsinn komplett zu machen gilt die Entscheidung vorerst nur für die Kläger selbst- zwei Gymnasiasten. Das Verwaltungsgericht gab den zwei Gymnasiasten der siebten und neunten Klasse im Eilverfahren Recht. […]
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