Rechtsanwältin Beate Bahner veröffentlichte jetzt auf Telegram einen Notruf hinsichtlich der geplanten Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Die Abstimmung hierzu soll in dieser Woche erfolgen. Bahner schreibt, dass der neue geplante § 28b Infektionsschutzgesetz die Etablierung von Dauerlockdown, Dauerschließungen, Dauerausgangssperre und Dauerkontaktverbot darstelle. Es handelt sich nicht nur um die Etablierung eines permanenten Ausnahmezustands, die Regelungen der §§ […]
Notruf der Rechtsanwältin Beate Bahner zum Infektionsschutzgesetz
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