Horst D. Deckert

Öffnungsschritte des Bundesrates – kurz vor der Abstimmung

Aufgrund einer hohen Impfbereitschaft der Bevölkerung und wegen der sinkenden Fallzahlen habe sich der Bundesrat für weitergehende Lockerungen entschieden, sagte Alain Berset auf der gestrigen Pressekonferenz.

Alles deute darauf hin, dass die Mehrzahl der zur Risikogruppe gehörenden Menschen bis Ende Mai vollständig geimpft seien, die tiefe Positivitätsrate deute ebenso auf eine Entspannung der Lage hin, so Berset. Die Abstands- und Maskenpflicht bleibe allerdings bestehen.

Auf die Frage eines Journalisten des Onlinemagazins Nau.ch, ob es nicht gerade bei Kindern eine Dunkelziffer von Ansteckungen geben könnte, erklärte Berset, dass Kinder von Ansteckungen sehr wenig betroffen seien und sie das Virus weniger übertragen würden als Erwachsene. Im Widerspruch dazu kündigte Berset an, man rechne in den Sommermonaten mit einer Zulassung der mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für die Altersgruppe ab zwölf Jahren. Dadurch würde sich die Lage weiter verbessern.

In Bezug auf den letzten Öffnungsschritt, der am 1. Juli vorgesehen ist, sagte Berset, der Besuch von Orten mit «erheblichen Risiken» werde nur für Menschen mit einem Covid-Zertifikat möglich sein, also für genesene, negativ getestete oder geimpfte Personen. Verfügbar sein soll das Zertifikat bereits ab dem 7. Juni. Für genesene Personen soll es sechs Monate, für geimpfte acht bis neun Monate gültig bleiben. Doch die Abstands- und Maskenpflicht werde auch ab dem 1. Juli weiterhin für alle gelten, so Berset. Die Öffnung sei zudem abhängig von der Impfbereitschaft der Bevölkerung.

Die Frage, ob Menschen ohne Covid-Zertifikat durch diese Regelung diskriminiert werden, stellte keiner der anwesenden Journalisten.

Auf die Frage eines Journalisten nach der Länge des Impfschutzes, sagte Patrick Mathys, Leiter der «Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit» des BAG, man gehe davon aus, dass der Impfschutz sechs Monate bestehen bleibe. Wie lange er tatsächlich sei, wisse man allerdings nicht.

Michael Gerber, Leiter der «Sektion Rechtsbereich des Bundesamtes für Gesundheit» des BAG, informierte, dass bei Grossveranstaltungen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, ebenfalls eine Maskenpflicht gelte.

Darüber, warum sich der Bundesrat just vor der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz für diese Lockerungen entschieden hat, kann nur spekuliert werden.

Ab dem 31. Mai gilt:

Private Treffen: Für private Treffen erhöht der Bundesrat die maximale Personenanzahl von zehn auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Restaurants: Innenräume dürfen am Montag wieder öffnen. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Auf Terrassen sind nun auch Tische für sechs Personen möglich. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen weiterhin eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr ist aufgehoben.

Publikumsveranstaltungen: Für Veranstaltungen wie Konzerte oder Gottesdienste gilt in Innenräumen eine Obergrenze von 100 statt wie bisher von 50, und draussen von 300 statt wie anhin von 100 Personen.

Homeoffice: Der Bundesrat wandelt die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung um – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche ihre Mitarbeiter testen. Sobald alle impfwilligen Personen geimpft sind, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.

Breitensport und Laienkultur: Neu dürfen maximal 50 statt wie bisher 15 Personen gemeinsam tätig sein. Publikum ist zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Im Freien sind auch Chorkonzerte wieder zugelassen.

Hochschulen: Die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen ist aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt allerdings weiterhin.

Anlässe ohne Publikum: Vereinsanlässe oder Führungen sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher mit 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.

Quarantäneregeln: Geimpfte und Personen unter 16 Jahren werden nun für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen. Voraussetzung ist laut dem Bundesrat eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassenen Impfstoff. Die Ausnahmen gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit «besorgniserregenden Virusvarianten» einreisen.

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