Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Österreichisches Gericht kippt Urteil: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet

„Im Namen der Republik“ erging am 24. März unter der Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2 ein Sensationsurteil, das der Panikpolitik der Regierung Kurz eine schallende Ohrfeige erteilt. Das Gericht hält an mehreren Stellen fest, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Dieses wahrscheinlich faktisch korrekte Urteil erteilt indirekt der gesamten Corona-Politik in Österreich eine Absage, welche auf ebendiesem Test beruht.

Das Verwaltungsgericht Wien hat einer Beschwerde der FPÖ gegen die Untersagung ihrer für 31. Jänner in Wien angemeldeten Versammlung stattgegeben. „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, heißt es im Namen der Republik. In der Urteilsbegründung führt das Gericht auf Basis wissenschaftlicher Studien aus, dass die von der Landespolizeidirektion Wien vorgebrachte Begründung für die Untersagung völlig haltlos ist. Das Gericht stimmt den Ausführungen in der Beschwerde „in allen Punkten“ zu und geht sogar noch weit über die von der FPÖ selbst vorgebrachten Argumente hinaus. Insbesondere die verwendeten Kriterien und Definitionen zur Feststellung der Zahl von Corona-Erkrankten werden massiv hinterfragt.

„PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet“

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sogar laut der Weltgesundheitsorganisation WHO „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Der Gesundheitsminister verwende jedoch eine ganz andere, viel weitere Falldefinition für Covid-19-Erkrankungen, mit denen sich die Untersagung einer Versammlung jedoch nicht begründen lasse, denn:

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass in der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welcher die Untersagung durch die Landespolizeidirektion Wien basierte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“.

Das Gericht wörtlich:

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Die FPÖ wird heute der Öffentlichkeit weitere Details aus dem bahnbrechenden Erkenntnis präsentieren. Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak haben für 11 Uhr eine Pressekonferenz einberufen, die live auf FPÖ-TV mitverfolgt werden kann:

Der Beitrag Österreichisches Gericht kippt Urteil: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet erschien zuerst auf Info-DIREKT.

Ähnliche Nachrichten