Das Oberlandesgericht München verurteilte Facebook dazu, einen Account samt Bild-Posting und zugehörigen Kommentar wieder freizuschalten. Der User befand, dass ein in italienischen Gewässern treibendes Migrantenboot, besetzt mit 65 sogenannten „Flüchtlingen“, mit der Bemerkung „Versenken! So wie es die Australier gemacht haben!“ kommentiert werden darf. Das gehöre zur Meinungsfreiheit. Nach der Sperre wegen seiner Äußerung zur […]
OLG Urteil: Facebook muss Post zu „Flüchtlingen“ zulassen
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