Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Politische Kundgebung in Altdorf durch urner Regierung verboten

Die Urner Sicherheitsdirektion hat entschieden, dass die geplante Corona-Demonstration des Aktionsbündnisses der Urkantone vom 10. April in Altdorf nicht bewilligt wird.

Der Regierungsrat von Uri stütze sich bei seinem Entscheid auf negative Erfahrungen aus der Kundgebung von Liestal, wo gemäss Veranstalter mehr als 10 000 Menschen teilgenommen haben.

«Wir werden am 10. April keinerlei Kundgebungen dulden. Rechtsverletzungen bringen wir konsequent zur Anzeige», wird der Polizeikommandant Reto Pfister von der Onlineausgabe von SRF zitiert. Ob dabei eine Rechtsverletzung vorliegt ist allerdings mehr als fraglich. Denn im Artikel 3b der aktuellen Covid-19-Verordnung muss niemand eine Maske tragen, der besondere Gründe glaubhaft machen kann.

«Jüngste Ereignisse mit Kundgebungen zeigen, dass nur eine kleine Minderheit der Teilnehmenden der Maskentragpflicht nachkommt», sagte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti am Donnerstagmorgen vor den Medien. In der Pressemitteilung der urner Regierung heisst es zudem:

(…) «mit der Kundgebung besteht eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte.»

Der Beweis dafür, dass eine Kundgebung eine erhebliche Infektionsgefahr sein soll kann die urner Regierung nicht belegen. Denn noch nie gab es mehr «Coronafälle» nach einer grösseren Kundgebung. Auch der Bundesrat selbst konnte seine Behauptung, es herrsche eine besondere epidemiologische Lage, bis heute nicht beweisen.

Die Initianten des Aktionsbündnisses der Urkantone schreiben:

«Das Verbot der Kundgebung zum Auftakt der Covid-19-Kampagne ist ein Todesstoss für die Meinungsfreiheit in der ganzen Schweiz. Mit der Begründung, die Maskenpflicht könne nicht durchgesetzt werden, können Kundgebungen immer und überall verboten werden. Die Abstimmungs-kampagne “NEIN zum Covid-19-Gesetz” wird massiv eingeschränkt. Öffentliche Veranstaltungen sind aber unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung. Es gibt keinen ausreichenden sachlichen Grund für dieses Verbot, es handelt sich um eine rein politische Entscheidung.»

Man werde dagegen Beschwerde erheben. Dies ist auch erlaubt, denn der Kanton Uri hat explizit auf das Beschwerderecht hingewiesen.

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