Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ramadan: Lockdown-Befreiung für Muslime in Frankreich

Für Muslime begann der Ramadan am Dienstag, 13. April, und endet am 12. Mai. Ein Ramadan, der für Muslime in Frankreich eine teilweise Lockdown-Befreiung bedeutet.

Nach Informationen von Le Figaro, „hat die Direktion des Departements Hérault eine Information des Innenministeriums erhalten, die besagt, dass den „Gläubigen“, die das Gebet um 5:30 Uhr morgens, vor dem Ende der Ausgangssperre, verrichten wollen, eine „Toleranz“ gewährt wird.

Eine Toleranz für das erste Morgengebet also während des totalen Lockdowns, wozu dann noch am Abend die Zeit der Almosen kommt, die den Muslimen in einigen Departements (Tarn, Herault und Gironde) wegen des Ramadan gewährt wurde.

„Im Departement Tarn“, heißt es in demselben Artikel in Le Figaro, „wie unsere Kollegen von der Lokalzeitung Le Journal d’Ici berichtet haben, wurde die Polizei von der Präfektur angewiesen, Muslime nicht zu bestrafen, die zwischen 19 und 22 Uhr und ab 5 Uhr morgens auf der Straße angetroffen sind, während in Frankreich wegen des Covid eine totale Ausgangssperre herrscht. In einer E‑Mail-Nachricht, die am Mittwoch, den 14. April, bei den Gendarmen und Polizeibeamten des Departements einging und die von den lokalen Medien eingesehen werden konnte, wird versichert, dass „die Religionsausübenden von der Präfektur ermächtigt sind, Almosen zu verteilen (was übersetzt bedeutet, Essen an Freunde, Familie usw. zuzustellen)“. Diese Anweisung, die auch von Le Parisien ‚bestätigt wurde‘, gilt für die gesamte Dauer des Ramadan, der dieses Jahr vom 13. April bis zum 12. Mai dauert.“

In der E‑Mail-Nachricht wird auch betont, so Ouest-France, dass „das nächtliche Zeitfenster dem islamischen Fastenbrechen entspricht und es möglicherweise zu Versammlungen auf öffentlichen Straßen oder in der Nähe von Moscheen kommen kann.

Auch die Polizei der Gironde erhielt laut Marianne am Donnerstag, den 15. April, eine ähnliche E‑Mail-Nachricht:

„Mehrere örtliche muslimische Führer haben darum gebeten, ihren Glaubensbrüdern zu erlauben, das Morgengebet um 5:30 Uhr zu verrichten, eine halbe Stunde vor Ende der Ausgangssperre.“ Daher gewährt die Präfektur „eine Toleranz […], um den Gläubigen zu erlauben, trotz des Endes der Ausgangssperre um 6:00 Uhr morgens bereits um 5:30 Uhr zu beten, ohne dass eine Änderung des Dekrets erforderlich ist.“

Ohne so spezifisch zu sein, sahen Polizeibeamte im Departement Var auch, dass bereits am Mittwoch, den 14. April, eine E‑Mail-Nachricht mit dieser Art von Anweisung zirkulierte, wiederum laut Marianne:

„Was […] die Versammlung von Menschen nach bzw.vor der Ausgangssperre betrifft, hat das Hauptquartier Anweisungen gegeben, Mäßigung, Toleranz und Unterscheidungsvermögen in Übereinstimmung mit den ministeriellen Anweisungen zu zeigen“.

Fazit: Während den Katholiken in Frankreich keine Ausnahme von der Ausgangssperre gewährt wurde, um Ostern zu feiern, genehmigt Innenminister Gérald Moussa Darmanin den Muslimen eine Ausnahmeregelung für den Ramadan, wobei als Polizei-Instruktion ein nicht näher definiertes „Unterscheidungsvermögen“, soll wohl heißen: „Gesichtserkennung“, gilt.

Ein weiterer Schritt also in Richtung „Grand Remplacement“ (dt. „Großer [Bevölkerungs-]Austausch“), in diesem Falle die Ablösung der katholischen Religion in Frankreich und anderen ehemals christlichen Ländern durch die muslimische Religion…

Quelle: MPI


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